Tempo 30 in Ortsdurchfahrten: In Baden-Württemberg geht’s

21.2.2019, 11:00 Uhr
Tempo 30 in Ortsdurchfahrten: In Baden-Württemberg geht’s

© Foto: Thomas Scherer

"Um die Lärmemissionen auf der B 14 – Ortsdurchfahrt Stein zu reduzieren und die dort wohnenden Bürger vor Lärm zu schützen", stellte die SBG folgenden Antrag im Stadtrat: Zwischen dem Ortsschild und der Castellstraße soll zwischen 22 Uhr und 6 Uhr die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h betragen.

Unmöglich ist das nicht, wie das Beispiel Baden-Württemberg zeigt. Dort gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes des Landes (VGH), das besagt: Ist der Lärmschutz der Menschen nicht anders zu gewährleisten, darf die Kommune Tempo 30 auf ihrer Ortsdurchfahrt anordnen. Als Richtwerte galten bislang tagsüber über 65 Dezibel, nachts 55 Dezibel. Die 8000-Einwohner-Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen unterschritt diese Werte sogar knapp, dennoch erstritt sie vor dem VGH in Mannheim, dass sie das Tempolimit aussprechen darf.

Gefahr für die Gesundheit

Läge Stein also südwestlicher, dann gäbe es kein Problem, den Verkehrslärm zu minimieren. Denn dort werden in der Nacht Werte von bis zu 70 Dezibel gemessen, wie der offiziellen Lärmkarte im Bayernatlas zu entnehmen ist. Zum Vergleich: Das Geräusch eines Rasenmähers erreicht etwa 80 Dezibel. Straßenlärm, der im Haus noch mit 50 bis 55 Dezibel zu hören ist, beeinträchtigt objektiv, so Studien des Landesamtes für Umweltschutz, die Gesundheit.

Lothar Kirsch, Fraktionssprecher der SBG, berichtet, dass er immer wieder Gespräche mit den Anwohnern führe, die sich gerade in den Nachtstunden von den schweren Lastwagen, oft samt Anhängern, enorm in ihrer Ruhe gestört fühlten. "Die leeren Fahrzeuge fahren nachts, wenn weniger Verkehr ist, mit hoher Geschwindigkeit durch Stein", sagt er. Und das "scheppert", wie er es schildert und reißt so manchen aus dem Schlaf. Wenn Tempo 30 käme, müsste das natürlich kontrolliert werden, schiebt Kirsch hinterher.

Aber bringt die niedrigere Geschwindigkeit überhaupt etwas? In der Tat sinkt der Geräuschpegel je langsamer Fahrzeuge unterwegs sind. Ein Nebeneffekt wäre womöglich, dass Lkw-Fahrer die Steiner Strecke zur Autobahn oder zum Nürnberger Hafen nicht mehr nutzen, wenn sie "ausgebremst" würden.

Ein Umschwenken von der starren Regelung für die Geschwindigkeit nach dem Ortsschild deutet auch ein Rechtsgutachten aus dem Umweltbundesamt an. Darin heißt es, dass Kommunen Tempo-30 Abschnitte auf Hauptverkehrsstraßen bereits heute durchsetzen können, wenn diese als "Lärmschutzmaßnahme in einem rechtmäßig aufgestellten Lärmaktionsplan genau bestimmt sind". Das Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichte Behörde sogar dazu, den Lärmaktionsplan umzusetzen. Solche Pläne wurden schon 2009 für alle Straßen verlangt, die täglich mehr als 16.400 Fahrzeuge aushalten müssen.

Flüsterasphalt als Abhilfe

Auch für Stein existieren Lärmberechnungen. "Einen richtigen Lärmaktionsplan" möchte Bauamtsleiter Wolfgang Schaffrien das aber nicht nennen. Die Zahlen zum Verkehrslärm beruhen teils auf Messungen, teils auf Hochrechnungen. Abhilfe gegen den Krach des Verkehrs versuchte man, in der Stadt durch das Aufbringen des sogenannten Flüsterasphalts zu erreichen, der die Abrollgeräusche der Fahrzeuge verschlucken soll. Von der Abzweigung in die Deutenbacher Straße bis etwa zur Höhe Feuerwehrhaus wurde der Spezialasphalt 2010 verlegt.

Doch wie Schaffrien sagt, hat dieser Belag einen Nachteil, er ist nicht so haltbar wie der herkömmliche. Schon jetzt zeigen sich darin Risse. "Es müsste schon wieder etwas geschehen", meint Schaffrien. Denn die Schadstellen haben natürlich auch eine Auswirkung auf den Lärm. Andere Möglichkeiten, wie etwa den Bau einer Lärmschutzwand vor den Wohnhäusern, gibt es in Stein schon allein wegen der räumlichen Enge nicht.

Zum Hintergrund: Entscheidend für eine Kommune, die Tempo 30 in ihrer Ortsdurchfahrt durchsetzen möchte, ist ein Lärmaktionsplan, den die EU für alle Straßen mit mehr als 16 400 Fahrzeugen pro Tag fordert. Kleinere Kommunen haben meist keinen Lärmaktionsplan, der dezidiert hoch belastete Gebiete aufführt. Das ist aber auch nicht nötig, denn im Normalfall gibt es nur eine betroffene Straße: die Hauptstraße in Stein, die Rothenburger Straße in Oberasbach oder die Hindenburgstraße in Cadolzburg.

Jedoch existieren für alle Hauptverkehrsstraßen im Bayernatlas (www.lfu.bayern.de/laerm) Karten, die zeigen, wie hoch die Belastung zu Tages- und Nachtzeiten durchschnittlich ist. Ob dies ausreichend ist, um ein Tempolimit durchzusetzen, ist noch ungeklärt.

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