Tonabbau in Langenzenn: Firma geht auf Anwohner zu

17.11.2018, 16:00 Uhr
Tonabbau in Langenzenn: Firma geht auf Anwohner zu

© Thomas Scherer

Die SPD im Stadtrat wollte noch viel weiter gehen und Teile des Geländes mit einem Bebauungsplan belegen – und zwar jene Teile, die nicht laut einem alten Planfeststellungsbeschluss einer Bauschuttdeponie des Landkreises vorbehalten sind. In einem Bebauungsplan könnten Anwohnerbelange und weitere Einschränkungen festgelegt werden.

Norbert Weiß, der Vizechef des Bergamtes Nordbayern, hatte vor einer Woche bei einer Anhörung der Bürger im Stadtrat betont, bei einem Bebauungsplan sei die Behörde an eine einvernehmliche Lösung mit der Stadt gebunden. Aber: Über allem steht klar der Regionalplan, der hier ein Rohstoff-Vorranggebiet zum Abbau von Ton festlegt.

Natur- und Artenschutz

Deshalb hat die Mehrheit der Stadträte im Bauausschuss vorgestern Abend gegen die beiden SPD-Stimmen den Antrag auf einen Bebauungsplan abgelehnt. Einstimmig hingegen haben die Stadträte eine Stellungnahme zum bergrechtlichen Verfahren beschlossen. Darin bittet die Stadt, die Belange der Anwohner zu berücksichtigen, auch mit Blick auf die Arbeitszeiten in der Grube, und den Natur- und Artenschutz zu beachten.

Sehr zur Beruhigung der Situation hat wohl beigetragen, dass die Firmengruppe Reithelshöfer in einem Schreiben ans Rathaus zugesagt hat, Entgegenkommen zu zeigen, um den Konflikt nach Möglichkeit beizulegen. Die Betriebszeiten sollen erheblich reduziert, der Abstand zu den benachbarten Wohnhäusern von 20 auf 30 Meter erhöht und ein Lärmschutzwall aufgeschüttet werden — "unabhängig von der Rechtspflicht", betont Geschäftsführer Stefan Köhn, also freiwillig. "Die normalen Arbeitszeiten erstrecken sich von 7 bis 17 Uhr, in Ausnahmefällen von 6.30 bis 17.30 Uhr." Im offiziellen Antrag war pro forma 6 bis 22 Uhr genannt worden.

Stichpunktartige Überprüfungen

Bei der späteren Verfüllung der Tongrube mit mineralischen Abfällen, Erdaushub und sortiertem Bauschutt ("ohne jede teerhaltige Anhaftung") verspricht das Bergamt dichte Kontrollen: Zum einen führt die Behörde zwei Mal im Jahr stichpunktartige Überprüfungen durch; zum anderen übernimmt die Landesgewerbeanstalt eine Fremdüberwachung mit Grundwasserproben. Das Abbauunternehmen muss zudem eine finanzielle Sicherheitsleistung hinterlegen, Rückstellungen und Umweltversicherungen nachweisen.

Zu keinem Zeitpunkt war eine "Mülldeponie" geplant, bekräftigen die Experten. Auch eine Shredder- oder Brechanlage sei nicht beabsichtigt. Die Rekultivierungs- und Aufforst-Maßnahmen müsse die Firma zahlen, heißt es. Und im Falle einer Insolvenz müsse das Geld aus der Sicherheitsleistung herhalten.

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