Tote Tauben in Oberasbach: Angeklagter zeigt Einsicht

28.2.2019, 16:28 Uhr
Tote Tauben in Oberasbach: Angeklagter zeigt Einsicht

© Hans-Joachim Winckler

Tatsächlich sollte der Bauer mit der Verhandlung vor dem Amtsgericht günstiger wegkommen: Da ihm das Gericht keinen Vorsatz nachweisen konnte, belangte ihn Strafrichter Matthias Held nicht wegen einer Straftat, sondern wegen "bewusster Fahrlässigkeit". Das reduzierte die Straftat auf eine Ordnungswidrigkeit und damit die Geldbuße von 1200 auf 800 Euro. Das allerdings "in der Hoffnung, dass das kein weiteres Mal passiert", so Held.

Vor Gericht wollte der Angeklagte "reinen Tisch machen, um zu klären, wie es tatsächlich war", so sein Anwalt Anton Hess. "Mir tut es leid um die toten Tauben", versicherte der Landwirt wiederholt. Versetzt habe er das Saatgut mit dem Rest eines Mittels, das noch von seinem Schwiegervater vorrätig gewesen sei. Dass die Körner von der Sämaschine nicht fachgerecht in den Boden eingearbeitet, sondern nur oberflächlich aufgebracht wurden, sodass sie die Tauben aufpicken konnten, dafür machte er die Trockenheit verantwortlich.

Verpackt gewesen sei das Mittel in einer alten Dose, deren Etikett nur noch in Teilen lesbar war. Dass es sich um das Mittel Methiocarb (Handelsname Mesurol) handle, habe er gewusst, zu lesen sei gewesen, dass es Vögel vertreibe. Jedoch sei ihm nicht klar gewesen, dass es die Tiere töten könne.

Freispruch beantragt

Sein Verteidiger unterstützte diese Version. Den Vorwurf, sein Mandant habe das Leiden und Sterben der Wildtauben billigend in Kauf genommen, könne man ihm nicht machen. Was allein die Tatsache belege, dass "kein normaler Mensch mitten in einer Siedlung Vögel töten und einen Volksaufstand riskieren würde". Er beantragte Freispruch, alternativ die Einstufung als Ordnungswidrigkeit.

Zu Gunsten des Angeklagten spräche, so der Richter, dass er sich geständig und reuig zeigte. Für ihn ging es um die Frage, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handle: Im einen Fall "will ich die Tiere unbedingt weg haben, und riskiere, dass dabei ein paar hops gehen". Im zweiten Fall verwende ich ein Mittel, "das zwar alt ist, aber gehe davon aus, dass es schon gut gehen wird". Letzteres habe der Angeklagte glaubwürdig vorgetragen.