Unsensibler Umgang mit der Großhabersdorfer Ortsansicht

17.7.2017, 06:00 Uhr
Unsensibler Umgang mit der Großhabersdorfer Ortsansicht

© Foto: Günter Greb

Eigentlich ist ein solcher Tagesordnungspunkt eine ziemlich trockene und einseitige Angelegenheit, weil es als Quintessenz meistens heißt: "Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen." Nicht so, als die Stellungnahmen des Münchner Landesamtes für Denkmalpflege von Kreisheimatpfleger Georg Lang und von Kreisbaumeister Tilman Lohse zur Aussprache kamen. Der Kreisheimatpfleger kritisiert, dass durch die Nichtfestsetzung von gestalterischen Vorgaben die Ortsansicht und die Ansicht der markanten denkmalgeschützten Kirche, die wie eine Krone über dem Kernort von Großhabersdorf thront, in "unerträglicher Weise" beeinträchtigt wird. Eine Ortsbildpflege sei nicht erkennbar. Lang mahnt eine sensiblere Vorgehensweise im Blick auf den markanten Kirchenbau und das fränkische Ortsbild an. Den Planern verlangt er mehr Einfühlungsvermögen ab.

Auch das Münchner Landesamt für Denkmalpflege moniert, dass das Baugebiet zu einem veränderten Blick auf das Kirchenbauwerk führen wird. Eine architektonische oder städtebauliche Rücksichtnahme auf das Baudenkmal sei nicht zu erkennen. Mit derartigen Siedlungen werde nicht nur die Qualität des Ortsbildes beeinträchtigt, sondern auch die Wirkungsweise der betroffenen Monumentalbauten.

First in eine Richtung?

Kreisbaumeister Tilman Lohse empfiehlt der Gemeinde Großhabersdorf, die Vielzahl an möglichen Dachformen und Dachneigungen zugunsten eines städtebaulich sinnvollen Gesamtbildes der neuen Siedlung zu beschränken. Dazu gehöre auch eine Festsetzung der Firstrichtung.

In dem wortgleichen Beschlussvorschlag zu den drei Stellungnahmen räumt die Verwaltung ein, dass die Gestaltung des Baugebietes Auswirkungen auf das Ortsbild und die denkmalgeschützte Kirche hat. Da aber eine moderne Erscheinungsform des Baugebietes gewünscht wird, wird hinsichtlich der zulässigen Dachform keine Einschränkung getroffen. Weiter wird festgehalten, dass "die Gebäude, falls verputzt, mit einem ruhig wirkenden, hellen Außenputz in gedämpften Farbtönen zu versehen sind. Stark strukturierte Außenputze sind nicht zulässig. Eine Fassadenbegrünung als Klimaausgleich wird empfohlen". Der weitere Zusatz "Soweit kein Flachdach und kein begrüntes Dach errichtet wird, ist das Dach in roter bzw. rotbrauner Farbe zu gestalten" wurde in der Abstimmung mit neun zu sieben Stimmen beschlossen.

Dachform ohne Auflagen

Mit 13 zu drei Stimmen wurde der SPD-Antrag, Satteldächer in dem neuen Baugebiet vorzuschreiben, abgelehnt.

Der Bebauungsplan "Hinter der Kirche" wird nun unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse öffentlich ausgelegt.

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