Veitsbronn räumt Sanitätern und Winterdienst den Weg frei

16.1.2018, 13:13 Uhr
Veitsbronn räumt Sanitätern und Winterdienst den Weg frei

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Die Satzung fordert künftig je einen Stellplatz für Wohnungen bis 50 Quadratmeter. Zwei müssen nachgewiesen werden, sobald die Wohnung mehr als 50 Quadratmeter hat, und Wohnungen mit mehr als 100 Quadratmetern müssen drei Stellplätze vorweisen. Bislang war ein Stellplatz für Wohnungen bis einschließlich 55 Quadratmeter ausreichend. Zwei Plätze wurden erst bei mehr als 55 Quadratmetern fällig.

"Die Errichtung von beispielsweise sechs Wohnungen mit je 55 Quadratmetern Wohnfläche benötigte nach der bisherigen Satzung sechs Stellplätze, nach der neuer Satzung werden für die gleiche Wohnfläche zwölf Plätze nötig", kritisiert Architekt Michael Greller. Seiner Meinung nach hat diese Verschärfung ausschließlich negative Auswirkungen. Das Bauen werde "unnötig teurer" und dadurch auch die Mieten.

Greller prangert zudem die zusätzlich versiegelte bzw. teilversiegelte, Fläche an, und dass zudem "weniger, dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden könne". Zwar hält er es für durchaus legitim, "das private Parken aus dem öffentlichen Raum zu nehmen". Allerdings fordert er "sinnigere und behutsamere Methoden" bei der Umsetzung.

Bürgermeister Kistner sieht hier kaum Alternativen. Vor allem bei Nachverdichtungen gebe es diese nicht. "Wir können die Straßen nicht einfach mal einen Meter breiter machen, um Parkraum zu schaffen", betonte er. Der Inhalt der neuen Satzung sei wohlüberlegt, und der Gemeinderat habe diese letztlich mit nur einer Gegenstimme befürwortet.

Dringenden Handlungsbedarf sah man vor allem deswegen, weil die Gemeinde für die Aufrechterhaltung der Sicherheit verantwortlich ist. Bedeutet: Rettungskräfte müssen ungehindert zu ihren Einsatzorten gelangen können. Außerdem sollte der Winterdienst seine Arbeit tun können, genauso wie die Abfallunternehmen. Doch das zu garantieren, falle zunehmend schwer.

Dass sich die Baukosten durch die modifizierte Satzung möglicherweise verteuern könnten, ist für den Rathauschef zwar nachvollziehbar. Doch sei das aus seiner Sicht kein ausreichendes Argument dafür, die neuen Regelungen wieder zu kippen, weil das Grundproblem in jedem Fall bestehen bleibe. "Das Auto muss ja trotzdem irgendwo hin, und auf privatem Grund lassen sich Stellplätze nun mal leichter schaffen als auf öffentlichem."

Grenzen ausgereizt

Außerdem sei es mittlerweile gar nicht mehr so unüblich, dass bei Neubauten die Quadratmeter-Grenzen bis zum Äußersten ausgereizt werden. So seien etwa Wohnungen mit 54,89 Quadratmetern gar keine Seltenheit. Auch deswegen habe man eine deutlichere Differenzierung schaffen wollen und zwei Stellplätze für all jene Wohnungen gefordert, die über 50 Quadratmeter haben.

Dass es in Veitsbronn in Zukunft weniger Autos geben könnte, erwartet Bürgermeister Kistner nicht: "Dazu sind wir zu ländlich geprägt, und der ÖPNV ist nicht so gut aufgestellt wie in der Stadt." Deswegen glaubt er auch nicht an die von Greller beschriebene Theorie. Derzufolge würde die verschärfte Satzung dazu führen, "dass immer weniger Menschen auf den ÖPNV zurückgreifen". Denn wer einen weiteren Parkplatz haben und diesen abbezahlen oder mieten müsse, für den sei der Schritt zu einem weiteren Auto statt zur Monatskarte nicht mehr weit.

Kistner hält dagegen und weist darauf hin, dass die Bürger vor Ort das Auto und den ÖPNV miteinander kombinieren würden. Das würde auch eine entschärfte Stellplatzsatzung nicht ändern.

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