Verbrennungen, Verbrühungen: Vorsicht beim Kühlen!

9.2.2018, 13:43 Uhr
Verbrennungen, Verbrühungen: Vorsicht beim Kühlen!

© Birgit Heidingsfelder

Erste Hilfe zu leisten bedeutet vor allem: rasch und beherzt zu handeln, wenn ein Mensch in Not ist. Was wann zu tun ist, erklären Experten in der Erste-Hilfe-Serie der FN. Wichtige Handgriffe führen sie im Video vor. Diesmal geht es um Verbrennungen und Verbrühungen.

Die heiße Herdplatte, der frisch aufgebrühte Kaffee, das dampfende Nudelwasser... Hitze ist im Haushalt allgegenwärtig. Verbrühungen und Verbrennungen sind deshalb schnell passiert. Nicht immer muss deswegen gleich der Rettungsdienst kommen. Doch sollte man wissen, wie in solchen Fällen die Ersthilfe aussieht – vor allem, wenn Kinder betroffen sind. Hier die wichtigsten Tipps und Hinweise von Martin Neumann, Erste-Hilfe-Trainer bei der Johanniter-Unfall-Hilfe Mittelfranken.

Sagen wir mal, ich habe mir beim Befüllen der Wärmflasche heißes Wasser über die Hand geschüttet. Wie kühle ich? Mit Eis oder Coolpacks? Handelt es sich um eine Verbrennung ersten Grades mit nur leicht geröteter Haut, darf zur Schmerzlinderung zwar gekühlt werden. Aber besser nicht mit Eis, warnt Neumann. Es ist zu kalt und kann den Organismus schädigen, weil die Wärmeregulation der überhitzten Haut auch nicht mehr richtig funktioniert.

Eignet sich Leitungswasser besser? Ja, doch ist Vorsicht geboten. Die Temperatur des Wassers aus der Leitung lässt sich nicht kontrollieren, der Körper könnte also auch hier rasch unterkühlen. Ein kleiner Zwischenschritt hilft: Halten Sie ein Tuch kurz unter den Wasserhahn, beispielsweise Küchenkrepp, und legen Sie das feuchte Tuch auf die gerötete Stelle. Das alles aber bitte nur dann, wenn es keine offenen Hautstellen gibt.


Wie lange sollte ich kühlen? In der ersten Hilfe ist die Rede von circa zehn Minuten. Ein Kontrollblick auf die Uhr hilft. „Denn auch eine Minute kann sich anfühlen wie eine Ewigkeit.“ Speziell bei Kindern müssen Ersthelfer allerdings besonders wachsam sein: „Je kleiner das Kind, desto weniger sollten Sie kühlen. Denn so ein kleiner Körper unterkühlt sehr schnell.“

Erfordern Verbrennungen andere Hilfsmaßnahmen als Verbrühungen? Nein, die Handlungen des Ersthelfers sind dieselben – ob die Verletzung nun von einem Unglück mit siedend heißem Wasser herrührt oder vom Kontakt mit dem heißen Backofenblech.

Ab wann sind die Verletzungen ein Fall für den Rettungsdienst? Das hängt von ihrem Ausmaß ab. Als Faustregel kann man sich merken: Sind mehr als zehn Prozent der Hautoberfläche betroffen, wurde etwa ein Arm komplett überbrüht, sollte der Ersthelfer die Notrufnummer 112 wählen. Einzuschalten ist die Rettungsleitstelle auch immer dann, wenn die Verletzungen den Kopf betreffen und wenn es sich beim Patienten um ein Kind handelt.
Wurden weniger als zehn Prozent der Hautoberfläche überhitzt und ist der betroffene Bereich lediglich gerötet, kann es sinnvoll sein, zum Hausarzt zu gehen.

Und was, wenn sich Brandblasen bilden? Auch eine Brandwunde zweiten Grades mit Brandblasen und stark geröteter Haut ist erst dann ein Fall für den Rettungsdienst, wenn mehr als zehn Prozent der Hautoberfläche geschädigt wurden. Allerdings sollte der Patient vorsichtshalber beim Arzt vorstellig werden.
Für die Erste Hilfe gilt bei Brandblasen und offener Haut: „Die Wunde wird nicht gekühlt, sondern nur steril abgedeckt.“ Je nach Größe der Wunde eignet sich dafür eine Kompresse oder ein Verbandtuch, das man mit einer Fixierbinde (vormals: Mullbinde) befestigt.

Sollte ich also keine kühlenden Gels oder Salben auftragen? Nein. Ersthelfer sollten offene, geschädigte Hautstrukturen keinesfalls mit Salben, Puder bzw. Gels versorgen oder womöglich Brandblasen aufstechen. „Lassen Sie die Wunde, wie sie ist, decken Sie sie nur steril ab und gehen Sie zum Hausarzt oder rufen Sie die 112.“

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