Verkaufsoffene Sonntage: Zirndorf legt Termine fest

26.2.2019, 21:00 Uhr
An den verkaufsoffenen Sonntagen in Zirndorf wird viel geboten.

© Thomas Scherer An den verkaufsoffenen Sonntagen in Zirndorf wird viel geboten.

Läden und Geschäfte müssen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Nur zu Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen dürfen sie an höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen, so schreibt es das Gesetz über den Ladenschluss vor. Drei bis vier verkaufsoffene Sonntage waren in Zirndorf in der Vergangenheit die Regel. Grundlage dafür bildet die "Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen". Und die besagt, dass der Einzelhandel nur das Beiwerk zu besonderen Veranstaltungen bilden darf. Dass das beim Frühlings- und Herbstmarkt (24. März bzw. 13. Oktober) der Fall ist, davon gehen Stadtverwaltung und Stadtrat aus.

Den Geltungsbereich, er muss laut aktueller Rechtsprechung genau definiert und eng eingegrenzt werden, zurrten die Politiker fürs gesamte Stadtgebiet – ohne die Ortsteile — fest. Das könnte die Verordnung laut Bürgermeister Thomas Zwingel zwar anfechtbar machen. Weil sich zuletzt nur zwei Geschäfte außerhalb des städtischen Kernbereichs an den verkaufsoffenen Sonntagen beteiligt hatten, will man es aber riskieren.

Mit einem Einkaufsbummel soll auch der Sonntag am letzten Juli-Wochenende (27./28.) ergänzt werden, dann findet erstmals ein "Brauhausfestla" statt. Das bisherige große Stadt- und Brauereifest soll nur noch im Zwei-Jahres-Takt über die Bühne gehen, das nächste Mal 2020.

Da das "Festla" allein wohl keinen verkaufsoffenen Sonntag rechtfertigen würde, plant die ZiMa (Zirndorf Marketing) am 28. Juli eine Ergänzung in Form eines Foodtruck-Festivals. 2015 hatte ein solches Festival etwa 4000 Besucher an den Eichenhain gelockt. Diesmal soll es aber nur Süßes geben, damit das Angebot der Trucks der Speisekarte des Brauhauses nicht in die Quere kommt.

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