Villenareal: Stadt Fürth riskiert einen Gerichtsstreit

12.5.2017, 06:00 Uhr
Villenareal: Stadt Fürth riskiert einen Gerichtsstreit

© Foto: Winckler

 

Das Problem im Fall des Südstadt-Grundstücks: Der Bebauungsplan stammt bereits aus dem Jahr 1964. Damals waren Natur- und Denkmalschutz, wenn überhaupt, kaum bedeutsame Randthemen, längst hatten sie nicht den heutigen Stellenwert. Das ermöglichte dem Käufer des weitläufigen privaten Areals mit der Gründerzeitvilla von 1884, der Nürnberger Immobilienfirma "Bauhaus – Liebe und Partner", noch im Jahr 2017 eine relativ massive Bebauung mit drei Mehrfamilienhäusern zu beantragen.

Die Villa wäre quasi zum Rückgebäude degradiert worden, die meisten der stattlichen Bäume hätten fallen müssen. Anwohner, Natur- und Denkmalschützer liefen Sturm, auch ein Kompromissvorschlag der Stadt mit nur noch zwei Baukörpern konnte die Gemüter nicht beruhigen. In der jüngsten Sitzung des kommunalen Bauausschusses zog die Politik nun die Reißleine, nachdem auch das Murren der Stadträte lauter geworden war.

Gestattet werden soll dem Bauträger nur noch ein Gebäude im direkten Anschluss an die bestehende Bebauung an der Flößaustraße, die ohnehin abrupt mit einer Brandwand endet. Nur noch einige Bäume müssten bei dieser Variante weichen, eine Tiefgarage auf der anderen Seite des Grundstücks wäre nicht mehr nötig, der Blick aufs denkmalgeschützte Haus bliebe erhalten. Quer durch alle politischen Lager fand diese Lösung Gefallen – ob sie allerdings umgesetzt werden kann, das bleibt fraglich. Denn bei der Kommune geht man davon aus, dass die Firma Bauhaus auf ihrem Recht beharren und vor Gericht ziehen wird.

"Seltener Fall"

Oft, das zeigt die Erfahrung, urteilt die Justiz in derart gelagerten Fällen im Sinne des Eigentümers – doch diesmal will es das Rathaus auf die Nagelprobe ankommen lassen und glaubt, dabei gute Karten zu haben. Es handle sich hier um den "seltenen Fall von absolut hochwertigen Bäumen und absolut hochwertigem Denkmal", so Oberbürgermeister Thomas Jung. Das gebe ihm "eine gewisse Zuversicht", komme es zum Stechen.

"Wir müssen es schaffen, die öffentlichen Belange als stärker darzustellen als die privaten", sagt der städtische Baureferent Joachim Krauße und verspricht: "Die Bauverwaltung wird das mit Herzblut vertreten." Dass dieselbe Bauverwaltung zuvor noch eine Variante vorgelegt hatte, die dem Bauträger weit mehr entgegenkam, sei weniger eigener Überzeugung entsprungen; vielmehr habe man sich bemüht, einen möglichst tragfähigen Kompromiss ohne Rechtsstreit zu finden.

Warum gibt es Uralt-Bebauungspläne?

Warum aber werden Uralt-Bebauungspläne nicht generell schon lange vorher als unzeitgemäß erkannt und deshalb geändert? Dies, so Stadtplanungsamtschef Dietmar Most auf Nachfrage der FN, sei von den Behörden schon personell nicht zu bewältigen – zumal jedes der dazu zwingend nötigen Bauleitplanverfahren "extrem aufwendig" sei und sich ein bis zwei Jahre hinziehe.

Zum anderen berühre man auch dann die Rechte der Grundstücksbesitzer, wenn noch gar kein konkretes Bauvorhaben ansteht. Denn: Verfügt die Kommune, dass weniger errichtet werden darf, als ursprünglich einmal genehmigt, mindert dies den Verkaufswert des Areals. "Die Stadt greift damit ins Vermögen des Eigentümers ein", sagt Most. Und komme damit im Regelfall nicht durch, wenn dagegen geklagt wird.

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