Wasserstreit im Asbachgrund nun vor dem Kadi

5.7.2016, 13:00 Uhr
Wasserstreit im Asbachgrund nun vor dem Kadi

© Hans-Joachim Winckler

Am Mittwoch, 6. Juli, ab 9.15 Uhr wird die Klage des Verbands gegen das Landratsamt Fürth vor dem Verwaltungsgericht Ansbach (Promenade 24 bis 28, Sitzungssaal 1) öffentlich verhandelt. Hintergrund ist ein Bescheid der Kreisbehörde. Wie berichtet, hat sie den Antrag der Faber-Castellschen Vermögensverwaltung, aus drei 30 Meter tiefen Brunnen insgesamt 45 000 Kubikmeter Grundwasser im Jahr zu fördern und in einem oberirdischen Reservoir zu sammeln, genehmigt. Damit wollte der Pächter der Flächen rund um den Wolfgangshof im Zirndorfer Ortsteil Anwanden Feldgemüse bewässern.

Der Wasser- und Bodenverband hält die genehmigte Wasserentnahme zugunsten eines einzelnen landwirtschaftlichen Betriebes für rechtswidrig. Die Genehmigung widerspreche zudem der Entscheidung des Wasser- und Bodenverbandes, die Flächen im Verbandsgebiet nicht auf diese Weise zu bewässern, um aufgrund des geringen Grundwasservorkommens allen Verbandsmitgliedern ein gleiches Recht an dem wenigen, das vorhanden ist, zu gewähren. Hierüber habe sich das Landratsamt mit der Genehmigung der Brunnenbohrungen hinweggesetzt, begründet der Verband seine Anfechtung des positiven Bescheids der Kreisbehörde.

Über geowissenschaftliche Gutachten sei zudem zwischenzeitlich nachgewiesen, dass mit der zugestandenen Entnahmemenge das örtliche Grundwasservorkommen „übernutzt“ würde, teilt der Verband mit. Das hätte zwingend Auswirkungen auf den Asbach und die oberflächennahen Wasserverhältnisse. Oberflächenwasser würde geradezu abgesaugt.

Doch dieses Wasser ist für die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen unerlässlich. Deren Austrocknung und damit eine Benachteiligung der Landwirte, die Flächen im Umfeld bewirtschaften, wäre die Folge.

Bei dem Rechtsstreit geht es aber auch um die grundsätzliche Frage, welche Bedeutung den Entscheidungen von Wasser- und Bodenverbänden in Bayern zukommt. Schließlich werde die Gründung solcher Verbände wegen der in ihnen gebündelten reichen Ortskenntnisse von den Wasserwirtschaftsämtern bewusst gefördert, argumentiert die Klägerseite.

Kann sich die zuständige Genehmigungsbehörde also tatsächlich über Entscheidungen des Wasser- und Bodenverbandes hinwegsetzen?, fragt sich Verbandsvorsitzender Wolfgang Kleinlein. „Insoweit wird das Urteil mit Spannung erwartet.“ Er hat einen Bus organisiert, der zu der öffentlichen Verhandlung nach Ansbach fährt.

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