Wilhermsdorf will keinen Wildwuchs bei Plakaten

19.11.2018, 20:59 Uhr
Wilhermsdorf will keinen Wildwuchs bei Plakaten

© Foto: Wraneschitz

Das Problem hat beileibe nicht nur die Gemeinde Wilhermsdorf: Öffentliche Plakatwände werden von quadratmetergroßen Postern fast vollständig bedeckt. Vielfach sind diese gleich doppelt oder dreifach an einer Wand festgetackert. Und oft sind es professionelle, ortsfremde Firmen, die damit auch gleich die kleinen, heimischen Informationen überkleben.

Während andere Gemeinden das wilde Plakatieren mit Gebührensatzungen in den Griff bekommen wollen, geht die Zenngrund-Gemeinde es anders an.

Zwar wird das Aufhängen in Wilhermsdorf auch künftig für Kommunen der Zenngrund-Allianz, Vereine oder Ortsansässige kostenlos erlaubt sein. Doch an den gemeindlichen Wänden darf "die Größe der Anschläge maximal DIN A2 betragen". Jeweils nur ein Exemplar pro Wand ist erlaubt. Zudem dürfen dort nur "nichtgewerbliche Anbieter" plakatieren.

Profis dagegen dürfen nur noch Aufsteller oder Mast-Plakate anbringen. Und das muss gemeindlich genehmigt werden — gegen Gebühr versteht sich. Die Begrenzung auf maximal 15 gleiche Werbungen ist ebenfalls mit vorgesehen.

Eigene Wünsche

Wie groß die sein dürfen, soll nach Meinung von Ratsmitglied Fritz Ruf (Freie Wähler) "der Bürgermeister entscheiden". Er, wie auch die anderen Bürgervertreter, sollen nun eigene Ergänzungen und Wünsche einbringen, damit die Verordnung "in einer der nächsten Sitzungen verabschiedet" werden könne, so Emmert.

Mit dieser "Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Öffentlichkeit auf bestimmten Flächen" — so die Langfassung von "Plakatierungsverordnung" — bekomme die Gemeinde endlich eine Handhabe, gegen den Wildwuchs vorzugehen, erläuterte der Bürgermeister.

Immerhin "mit 500 Euro Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig" gegen bestimmte Paragrafen der Verordnung verstoße oder "die Anschläge oder Plakatständer innerhalb von drei Tagen nach der Aufforderung nicht entfernt", heißt es in Paragraf 7 "Ordnungswidrigkeiten". Außerdem droht "Ersatzvornahme", sprich: Die Gemeinde entsorgt, die Kosten trägt der Verursacher.

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