Wilhermsdorfer Hallenbad: Bürger sollen entscheiden

4.8.2017, 21:00 Uhr
Wilhermsdorfer Hallenbad: Bürger sollen entscheiden

© Foto: Wraneschitz

Die kürzlich gegründete Bürgerinitiative zum Erhalt der Schwimmhalle hatte ganz schnell über 1000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Das Ratsgremium hatte daraufhin der Nachbarstadt Langenzenn einen Korb für eine Kooperation bei deren geplantem Hallenbad gegeben.

In einer Sondersitzung am Mittwoch stellten die Gemeinderäte nun die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest. Und obwohl von 1134 abgegebenen Unterschriften nur 1074 "rechtmäßig geleistet wurden", wie die Verwaltung nach Abgleich mit dem Bürgerverzeichnis ermittelt hat: 25,15 Prozent der Wahlberechtigten-Stimmen sind wesentlich mehr als die laut Gesetz notwendigen zehn Prozent.

Keine zweite Frage

Zwar wies die Tagesordnung für die Sondersitzung auch den Punkt "Ratsbegehren" auf: Die Fraktionen verzichteten allerdings darauf, den Bürgern eine zweite Frage zur Zukunft des Hallenbads zu stellen. Allerdings wird im Bürgerentscheid grundsätzlich nur geklärt, ob es weitergeführt und saniert wird. Über Öffnungszeiten, Umfang der Bauarbeiten oder Ausbau des Angebots wird dabei nicht entschieden.

Dass der örtliche Urnengang zeitgleich mit der Bundestagswahl stattfinden soll, hat auch finanzielle Gründe: "Da sparen wir 7000 Euro", hatte Bürgermeister Uwe Emmert schon zur vorhergegangenen Ratssitzung ausgerechnet.

Innenministerium am Zug

Nun liegt es am bayerischen Innenministerium, erklärte er: Das müsse eine Ausnahmegenehmigung nach Artikel 10, Absatz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes erteilen. Bereits am Morgen nach der Abstimmung im Rat ginge der Antrag auf den Weg nach München, versprach Emmert: "Wir werden versuchen, alles zu koppeln, und haben schon vieles vorgeklärt." Bisher wurde noch kein derartiges Ansinnen abgelehnt.

Dennoch: Vorsorglich wurde bereits ein Ersatztermin bestimmt. Sollte das Ministerium die Ausnahme nicht genehmigen, findet der Bürgerentscheid am 22. Oktober statt. Der letzte mögliche Termin innerhalb von drei Monaten nach dem Ratsbeschluss wäre der 29. gewesen. "Doch da beginnen schon die Herbstferien", begründete Emmert den Vorschlag.

Sollte keine Kombination der beiden Termine möglich sein, dürfte es weniger Wahllokale beim Bürgerentscheid geben. Emmert hofft dann darauf, dass möglichst viele Wilhermsdorfer und Wilhermsdorferinnen die Briefwahl nutzen. Für beide Alternativen wurde der Wahlleiter der Bundestagswahl, Rathausgeschäftsführer Ralf Bogendörfer, auch zum Wahlleiter für den Bürgerentscheid bestimmt.

Außerdem gilt: Mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten, in Wilhermsdorf sind das rund 850 Bürger, müssten die Frage entweder mit "Ja" oder "Nein" beantworten. Nur, wenn dieses Quorum erreicht wird, ist der Bürgerentscheid gültig. Zwölf Monate lang hat sich der Gemeinderat dann danach an das Ergebnis zu halten. Wird das Quorum nicht gerissen, ist es am Gemeinderat, über das weitere Vorgehen zu befinden.

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