Wohnflächen zu klein: Klage gegen P&P aus Fürth

12.12.2017, 21:00 Uhr
Zu den großen P&P-Bauprojekten gehörte die Umwandlung des einstigen Dambacher Villengrundstücks von Radiopionier Max Grundig zwischen Main-Donau-Kanal und Stadtwald in ein exklusives Wohnquartier.

© Thomas Scherer Zu den großen P&P-Bauprojekten gehörte die Umwandlung des einstigen Dambacher Villengrundstücks von Radiopionier Max Grundig zwischen Main-Donau-Kanal und Stadtwald in ein exklusives Wohnquartier.

Sein erstes Objekt setzte Michael Peter 1995 um. Fast zehn Jahre später, als die Stadt Fürth für die gelungene Umwandlung der ehemaligen Darby-Kaserne im Südstadtpark einen Preis erhielt, wurde auch der Bauträger P&P über die Stadtgrenzen hinaus bekannt.

In den letzten Jahren gingen der Immobilienmarkt und dessen Preisentwicklung bekanntlich durch die Decke. Im Sommer 2015 verkaufte Michael Peter einen Teil seines Unternehmens an den Immobilienentwickler BPD – in diesem Paket befanden sich beispielsweise die Wohnungen im Fürther Grundig-Park.

Nach der Übernahme bekam BPD plötzlich den Ärger der Kunden über P&P zu spüren: Etliche der Wohnungen seien deutlich kleiner als im Kaufvertrag angegeben, so die Beschwerden. BPD ließ nachmessen, um die Wohnflächen zu ermitteln – und tatsächlich stimmte das Ergebnis nicht immer mit den Angaben in den Kaufverträgen überein. Für die privaten Käufer zahlte sich diese Differenz in barer Münze aus: Sie wurden von BPD entschädigt.

Ein Puffer liegt im Interesse beider Seiten 

Der Immobilienentwickler spricht nun von einem Gesamtschaden von eineinhalb Millionen Euro und fordert diesen Betrag von P&P. Doch es sieht so aus, als scheitere BPD: Denn die Schadenersatzklage wird wohl schon aus rechtlichen Gründen von der 9. Zivilkammer abgewiesen, daran lässt Peter Ziegler, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth, kaum einen Zweifel. Ein amtlich bestellter Gutachter, der die Messergebnisse von BPD überprüft und seinerseits mit Messgerät und Wasserwaage anrückt, wird wohl nicht beauftragt.

Der entscheidende Punkt: Natürlich gehört die Wohnfläche zu den wichtigen Merkmalen einer Wohnung – der Wert und die erzielbare Miete wird maßgeblich durch ihre Größe bestimmt. Allerdings hat sich P&P für den Fall einer möglichen Abweichung der Quadratmeterzahl gewappnet: Schon in den Kaufverträgen mit den privaten Kunden wurde eine Toleranz von drei Prozent – nach oben und nach unten – festgeschrieben.

Ein Puffer, so P&P, liege im Interesse beider Seiten. Eine exakte Flächenberechnung sei erst möglich, wenn jede Mauer steht und jede Fensternische fertig ist – verkauft werden Wohnungen häufig aber bereits während der Planungsphase. Und am Ende will kein Käufer von einem höheren Preis aufgrund einer gestiegenen Quadratmeterzahl überrascht werden. Schließlich könnte dies, gemessen an den Immobilienpreisen, eine Summe von einigen Tausend Euro werden. BPD lässt dies nicht gelten: In der überwiegenden Anzahl der nachgemessenen Wohnungen seien die Flächen kleiner als vereinbart, größer geratene Wohnungen kämen kaum vor – allerdings muss BPD einräumen, dass sich die Abweichungen genau im Toleranzbereich besagter drei Prozent bewegen.

Entscheidung Ende Februar

Doch BPD meint, dass P&P seine Wohnflächenberechnungen, parallel zum Baufortschritt, hätte anpassen können. Aus heutiger Sicht wirke die Klausel, die drei Prozent Toleranz festlegt, wie ein Freibrief für den Bauträger – um systematisch höhere Gewinne zu erzielen. Eine Unterstellung, die P&P nicht auf sich sitzen lassen will, der Bauträger zweifelt auch die Kunst des BPD-Messtechnikers an. Ganze Räume habe dieser vergessen und in seiner eigenen Flächenberechnung weist er auf eine Messtoleranz von 2,5 Prozent hin. Die Stimmung ist gereizt, als die Richter ihre vorläufige Sicht erläutern. "Getäuscht" habe man die Käufer, selbst das böse Wort vom "Betrug" fällt auf Seiten des Klägers BPD – P&P-Chef Michael Peter ist empört über diese "Frechheit".

"Natürlich will der Kunde, dass die Wohnfläche ausfällt, wie vereinbart", sagt Richter Ziegler. "Doch ob er einen solchen Vertrag unterschreibt, entscheidet der Kunde selbst." Das Gericht will seine Entscheidung Ende Februar verkünden.

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