Zirndorfs WBG in der Bringschuld?

12.2.2016, 06:00 Uhr
Zirndorfs WBG in der Bringschuld?

© Thomas Scherer

Wenn es um die Bereitstellung günstigen Wohnraums gehe, sei die WBG in der Bringschuld, befand er auch in der jüngsten Stadtratssitzung. Anträge mit eben diesem Tenor, die WBG in die Pflicht zu nehmen, hatten zu dieser Gelegenheit auch die SPD und die Grünen vorgelegt.

„Das große Flüchtlingsaufkommen erschwert es weiter, bezahlbaren Wohnraum zu bekommen“, befand die SPD. Die WBG Zirndorf führe eine lange Warteliste für Sozialwohnungen, begründete die Fraktion ihre Forderung, dass sich die WBG-Geschäftsleitung der Wohnraumförderung für alle bedürftigen Schichten der Gesellschaft annehmen und dem Stadtrat über diesbezügliche Aktivitäten referieren solle. Nicht zuletzt, so Zwingel, seien die Förderbedingungen derzeit gut.

Damit argumentierten auch die Grünen, indem sie auf den „Wohnungspakt Bayern“ verwiesen. Demnach stehen bis 2019 rund 2,6 Milliarden Euro für bis zu 28 000 neue, staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen bereit.

Als Mehrheitseigner der WBG — die Stadt hält 94 Prozent der Anteile — trage Zirndorf Verantwortung im sozialen Wohnungsbau. Um dem gerecht zu werden, fordern die Grünen von der WBG zu prüfen, inwieweit sich das freistaatliche Investitionsprogramm in positive Effekte für den sozialen Wohnungsbau vor Ort ummünzen lasse.

Nur ist das Verhältnis zwischen der WBG-Geschäftsführung und ihrer Hauptgesellschafterin bekanntlich nicht gerade unbelastet. Nach den Querelen um unabgesprochene Mieterhöhungen vor zwei Jahren, in deren Folge es auch um die Verletzung der Geheimhaltungspflicht ging, kam es zu erheblichen Dissonanzen. Sie führten unter anderem dazu, dass Zwingel Ende 2014 den Aufsichtsrat-Vorsitz hinschmiss. Seitdem ist der rechtliche Vertreter der Bibertstadt erstmals in der Geschichte der WBG nicht mehr an deren Spitze vertreten.

Eine Bitte, keine Forderung

Eine Einmischung ins operative Geschäft hatte sich die WBG in der Folge um eine von der Stadtratsmehrheit geforderte Mietpreisbremse damals ausdrücklich verbeten. Sei die WBG als GmbH doch ein selbstständiges privatrechtliches Unternehmen, nicht etwa ein kommunaler Eigenbetrieb. Alleiniges Kontrollorgan sei der Aufsichtsrat, aktuell rekrutieren sich sechs der acht Mitglieder aus dem Stadtrat.

Vor diesem Hintergrund formulierte Zwingel für den Beschlussvorschlag denn auch keine Forderung, sondern ausdrücklich die Bitte an die WBG-Geschäftsführung, dem Stadtrat „entsprechend der Anträge von SPD und Bündnisgrünen zu berichten“, was einstimmig vom Gremium unterstützt wurde.

Barbara Wegener, Geschäftsführerin der WBG, hatte erst unlängst auf eine FLN-Anfrage im Kontext der Berater-Funktion auf dem Feld des sozialen Wohnungsbaus, die sich der Landkreis Fürth im Rahmen der Etat-Beratungen auferlegt hat, geäußert, dass sie derzeit die Prioritäten bei der Abarbeitung des Sanierungsstaus setzt.

Aktuell steht die Generalüberholung von 40 der insgesamt 1150 Wohnungen auf der Agenda. Seit 2005 nimmt sich die WBG verstärkt der Sanierungen an, 360, also knapp ein Drittel der Wohnungen, sind seitdem generalüberholt, berichtet Christian Eisentraut, Wegeners Kollege in der WBG-Geschäftsführung. 15 Wohnungen stehen aktuell sogar leer. Sie seien, wie weitere 125 Wohnungen, auf dem Stand der Bauzeit anno 1950 bis 1960, mit Einzel-Ölöfen und unbeheizbaren Schlafzimmern.

„Diese Wohnungen wollen auch Sozialhilfeempfänger nicht haben“, sagt Wegener. Mit 438 Wohnungen sind etwa 40 Prozent der WBG-Wohneinheiten noch in der Sozialbindung. Womit die Zirndorfer WBG mehr als die Hälfte der gerade 817 Sozialwohnungen, die es Eisentraut zufolge im ganzen Landkreis Fürth noch gibt, vorhält.

„Grundsätzlich stehen wir dem Anliegen des Stadtrates sehr offen gegenüber“, erklärt er. Nur fehle es in Zirndorf schlicht an Platz: Gerade zwei bebaubare Grundstücke hat die WBG in petto, eines an der Burgfarrnbacher, das andere an der Siedlerstraße. Beide würden derzeit überplant. Und unbenommen, die Förderbedingungen seien optimal, meint auch Eisentraut. Doch sie seien noch zu prüfen: Erster Adressat des Wohnungspakts sind Städte und Gemeinden. Unter welchen Bedingungen die WBG gewissermaßen als Dritte im Bunde davon profitieren könne, sei noch abzuklären.

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