Zu hohe Zäune: Oberasbachs Stadträte sagen Nein

2.2.2019, 16:00 Uhr
Zu hohe Zäune: Oberasbachs Stadträte sagen Nein

© Foto: Hans Winckler

Das Thema ist ein heißes Eisen und bereitet den Stadträten Kopfzerbrechen: In Unterasbach weichen, wie bereits berichtet, über 40 Prozent der Einfriedungen von den Vorgaben ab. 40 solcher Grundstücke hatten städtische Verwaltungsmitarbeiter bei einer Begehung gezählt. Und zwar in dem Wohnquartier, in dem der Bebauungsplan Nr. 94/1 "zwischen Bahnhofstraße und Lilienstraße" 1,20 Meter vorschreibt, zwei Meter dagegen öfter Realität sind. Derart hohe Zäune schützen zwar vor den Blicken des Nachbarn, können diesem aber auch die Sonnenstrahlen rauben. Dazu kommen Gartenhäuschen, die auf Grundstücksgrenzen stehen, was so ebenfalls nicht erlaubt ist.

Nicht hinnehmbar sei dieser Zustand, meinten die Mitglieder des Bauausschusses schon jüngst im Dezember. Deshalb hatten sie damals beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern. Dabei geht es darum, einen Kompromiss zu finden.

Klar ist: Bei allen Zäunen, die aktuell höher als besagte 1,20 Meter sind, handelt es sich um Schwarzbauten. Rein theoretisch könnte die Kommune deshalb von den betroffenen Bürgern verlangen, ihre Einfriedungen entsprechend anzupassen. Bezahlen müssten die Eigentümer das selbst. Denn, darauf verwies die Verwaltung in der jüngsten Sitzung noch einmal: "Bei Schwarzbauten trägt der Bauherr das Kostenrisiko selbst." Jedoch hatten die Stadträte schon klar gemacht, dass sie sich auf diesen Konflikt nicht einlassen wollen und stattdessen einer Überarbeitung der Vorschriften den Vorzug geben.

Wollen Bürger etwas anderes, als es ein Bebauungsplan erlaubt, müssen sie bei ihrer Kommune einen Antrag auf Befreiung stellen. Die drei Oberasbacher versuchten nun, diesen Weg zu gehen — allerdings im Nachhinein, denn die Zäune stehen bereits. Wäre der Ausschuss dem nachgekommen, hätten die Schwarzbauten sozusagen nachträglich einen legalen Status erhalten.

Für Franz X. Forman (Freie Wähler) und seine Kollegen war klar, dass man diesen Schritt — wie später auch beschlossen — nicht gehen wollte. Er schlug nun vor, stattdessen auf dem gültigen Bebauungsplan, und damit dem Status quo, zu beharren und die Entscheidung auf diese Weise letztlich dem Landratsamt zu überlassen. "Nur so", sagt er auf FN-Anfrage, "kommen wir sauber aus dem Problem heraus."

Landratsamt soll ran

Direkter hatte das bereits CSU-Fraktionssprecher Jürgen Schwarz-Boeck in der Ausschusssitzung im Dezember formuliert, als er seinerzeit gefordert hatte, den Tagesordnungspunkt zu verschieben, um eine Stellungnahme der Behörde im Pinderpark anzufordern: "Sollen die sich doch die Finger schmutzig machen."

Doch wer ist überhaupt dafür zuständig, darauf zu achten, ob die Vorgaben eines Bebauungsplans eingehalten werden? "Wir, also das Landratsamt", sagt Behördensprecher Christian Ell auf eine entsprechende Nachfrage der Fürther Nachrichten. Dazu unternähmen die zuständigen Mitarbeiter — zwei an der Zahl für den gesamten Landkreis — "stichprobenartige und anlassbezogene" Kontrollen. Letzteres meint, wenn beispielsweise eine Kommune die Behörde über entsprechende Verstöße informiert.

Anschließend entscheidet das Landratsamt über "bauaufsichtliche Maßnahmen". Wobei dafür, laut Ell, ein "berechtigtes öffentliches Interesse" vorliegen muss. Was das wiederum genau meint, könne pauschal nicht definiert werden, lautet die weitere Auskunft. Die Umstände des Einzelfalls und die mit der Entscheidung zusammenhängenden Folgen müssten jedoch "stets umfassend geprüft und abgewogen werden".

In Unterasbach war zwischen Lilien- und Oleanderstraße aber noch niemand vom Landratsamt unterwegs. Christian Ell hat extra noch einmal bei der zuständigen Fachabteilung nachgefragt — Ergebnis: "Wir haben offiziell noch nichts gehört." Aus dem Oberasbacher Rathaus nämlich. Den Fall kenne man "nur aus der Zeitung".

Und wie geht es weiter? Franz X. Forman versicherte gegenüber unserer Redaktion, er habe mit seinem Vorstoß, dem Landratsamt die Angelegenheit zu überantworten, bei seinen Stadtratskollegen noch einmal "einen Denkprozess auslösen" wollen. Zumindest Norbert Schikora (Bündnis 90/Grüne) ließ Sympathien für dieses Vorgehen erkennen, drückte das freilich mit den Worten "nicht ganz abwegig" etwas verklausuliert aus.

Bürgermeisterin Birgit Huber wollte dagegen von Formans Vorstoß überhaupt nichts wissen. Sie erinnerte an den Beschluss vom Dezember, den Bebauungsplan zu ändern: "Der wird verfolgt." Handeln könnten auch die drei betroffenen Bürger, ihnen bliebe noch der Gang vor das Verwaltungsgericht.

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