Zu laut: Anwohner geht gegen Unterasbacher Kärwa vor

14.3.2018, 06:00 Uhr
Zu laut: Anwohner geht gegen Unterasbacher Kärwa vor

© Foto: Stadt Oberasbach

Die Stuhlreihen für Besucher waren dicht besetzt, die Mienen mancher Stadträte wirkten wie versteinert. Das Thema sei "heikel", sagte Bürgermeisterin Birgit Huber. Wegen der "enormen Tragweite", so Ordnungsamtsleiter Christian Kanhäuser, wollte die Verwaltung nicht in Eigenregie entscheiden, sondern legte dem Gremium drei Beschlussvorschläge vor: Zwei sahen zeitliche Beschränkungen der Festivitäten vor, einer lediglich mehr Lärmschutz.

Der Stadtrat votierte einstimmig für Letzteren. Demnach wird der so genannte mittlere Schallschutzpegel an den vier Kirchweihtagen von 90 auf 85 Dezibel reduziert. Am Sonntag und Montag ab 23 Uhr 70 Dezibel vorzuschreiben, das wollte niemand. Dieser Wert, erläuterte Jürgen Schwarz-Boeck (CSU), seines Zeichens Hals-, Nasen- und Ohrenarzt, werde bereits bei einer lauten Unterhaltung erreicht. Statt auf die Kärwa zu gehen, "kann ich dann daheim auch das Radio anmachen", sagte Marco Maurer (SPD).

"Nullkommanull kompromissbereit"

Die vorangegangene Diskussion hatte an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig gelassen: Maurer fand das Ansinnen des Anwohners "unsäglich". Er fühlte sich gar "ein bisschen an die Gustavstraße" und die damit einhergehenden Querelen in Fürth erinnert. Seine Haltung und die seiner Parteifreunde umschrieb er in zwei Worten: "Nullkommanull kompromissbereit." Als "absurd" empfand Schwarz-Boeck den Vorstoß und verwies auf Menschen, "die aufs Land ziehen und dann gegen Glocken und Hähne klagen".

Doch worum geht es? Im Juli vergangenen Jahres, kurz vor der Kirchweih, traf ein Schreiben im Rathaus ein. Der Beschwerdeführer, der seit 2016 am Festplatz wohnt, monierte insbesondere fehlende Lärmschutz-Auflagen; die für das Fest erteilte Gaststättenerlaubnis betrachtet er als "rechtswidrig". Drei Lösungen konnte sich der Mann vorstellen: eine räumliche Verlegung der Kärwa, eine ersatzlose Streichung oder eine Verkürzung des Festbetriebs. So steht es in den Unterlagen der Verwaltung.

Am Wochenende bis 1 Uhr nachts

Fakt ist, dass die Unterasbacher Kirchweih, die seit 65 Jahren am angestammten Platz mitten im Ortsteil stattfindet, seit einiger Zeit einen Sonderstatus im Kärwareigen der Stadt genießt. Freitags, samstags und montags endet das Vergnügen am Festplatz um 1 Uhr. Die Veranstaltungen in Altenberg, Rehdorf und Alt-Oberasbach machen eine Stunde früher Schluss. Am Sonntag ist für alle um 23 Uhr Zapfenstreich. Die Sonderregelung gilt seit dem Jahr 2014. Erteilt hatte sie der städtische Hauptverwaltungsausschuss auf Antrag des Ausrichters, der Stammtischgesellschaft Unterasbach, an deren Spitze SPD-Stadtrat Harald Patzelt steht.

Die Kommune reagierte, bat den Anlieger um Verständnis, kontaktierte das Landratsamt und legte der Behörde die Vorschläge des Mannes vor. Dabei, erläuterte Kanhäuser im Stadtrat, sei es darum gegangen, sich "eine fachliche Stellungnahme" zu holen, um "für die nächsten Jahre eine einvernehmliche Lösung zu schaffen".

Bisher gab es keine Lärm-Messungen

Das Landratsamt stellte fest, dass die Stadt zwar im Rahmen der Gaststättenerlaubnis keine Lärmschutz-Auflagen gemacht hat, sie tut dies aber im Platzüberlassungsvertrag mit der Stammtischgesellschaft Unterasbach. So durfte der mittlere Schallschutzpegel, gemessen an einem Referenzpunkt zehn Meter von der Bühne im Zelt entfernt, bisher 90 Dezibel nicht überschreiten. Ob dies eingehalten wurde, kann Kanhäuser jedoch nicht sagen. Denn: Messungen fanden bisher nicht statt. "Wir haben keine Werte", sagte er im Stadtrat. Die Zirndorfer Behörde legte nun eine Senkung auf 85 Dezibel fest. Und: Die Einhaltung dieser Auflagen soll überwacht werden. Bei entsprechenden Lärmmessungen bot das Landratsamt Unterstützung an. Sollten Überschreitungen festgestellt werden, müsse der Veranstalter dies "unverzüglich" unterbinden.

Dies teilte die Stadt dem Anlieger unter anderem schriftlich mit, dieser erklärte sich unter bestimmten Bedingungen mit der Feier am angestammten Platz einverstanden: Die Auflagen zu den Immissionsschutzwerten sollten verbindlich umgesetzt und vom Landratsamt kontrolliert werden. Betriebsende sollte am Freitag und Samstag jeweils um 23 Uhr, Sonntag und Montag um 22 Uhr sein. Dies sei verlässlich einzuhalten und von der Kommune zu kontrollieren.

Keine Illusionen

Die Stadt kontaktierte daraufhin erneut das Landratsamt, das nun empfahl, Unterasbach bei den Betriebszeiten wieder genauso zu behandeln wie die anderen Kirchweihen im Stadtgebiet. Analog zu Altenberg sollte das Fest auch am Montag schon um 23 Uhr enden.

Damit wollte sich der Stadtrat aber ebenso wenig anfreunden wie mit den Forderungen des Anwohners: "Ich kann die Person nicht verstehen", lautete der Kommentar von Thomas Peter (FDP/FOB). Jürgen Schwarz-Boeck macht sich keine Illusionen darüber, was kommen wird: "Wir laufen ohnehin in einen Rechtsstreit rein."

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