Gänserupf-Reportage: Richter lobt angeklagten Tierschützer

27.8.2014, 17:50 Uhr

Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte er das Verfahren gegen den 34-Jährigen wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes durch heimliche Aufnahmen bei einem Unternehmen für Bettfedern ein. In Deutschland ist die Lebendrupfung von Gänsen untersagt. Dabei werden Mastgänsen drei Mal und Muttergänsen bis zu 20 Mal in ihrem Leben die Federn ausgerissen. Die so unter anderem in Polen gewonnenen Daunen werden allerdings anscheinend von hiesigen Herstellen nach wie vor verwendet.

Dies wurde von einer Tierschutzorganisation vor vier Jahren in einer Reportage aufgedeckt und führte nun zu dem Prozess. Der Angeklagte soll bei einem Unternehmen in Unterschleißheim bei München die Dokumentation eines Gesprächs unter Mitarbeitern "veranlasst" haben. Obwohl der Richter die Arbeit der Tierschützer lobte, betonte er auch: "Es ist nun mal Gesetz, dass solche heimlichen Aufnahmen nicht gemacht werden dürfen."

Angesichts der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten spreche aber alles für eine Einstellung des Verfahrens. Die damit verbundenen Geldbuße von 1500 Euro kommt dem Münchner Tierschutzverein zugute. Einen Teil spendeten Sympathisanten des Angeklagten sofort. Sie hatten vor der Verhandlung am Justizgebäude demonstriert.

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