Gericht urteilt: Pfandflaschen-"Diebe" bleiben straffrei

29.5.2017, 18:20 Uhr

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen einen 64 Jahre alten Mann und seine 65 Jahre alte Frau Strafbefehle wegen Diebstahls beantragt, weil sie mit Hilfe eines Greifarms 18 Pfandflaschen aus einem Container geholt hatten. Anwohner hatten sie beobachtet und die Polizei verständigt.

Der Richter lehnte eine Strafe ab – weil kein messbarer Schaden entstanden ist, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Mit dem Einwurf in den Container seien die Flaschen dem Pfandkreislauf entzogen worden, denn sie würden nicht aussortiert, sondern mit anderem Altglas verschmolzen, argumentierte der Richter.

Der Wert des Glases lasse sich deshalb im Nachhinein nicht mehr feststellen. Der Pfandwert der erbeuteten Flaschen betrug 1,44 Euro. Gegen die Entscheidung des Richters legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Landgericht ein, das diese Beschwerde allerdings verwarf. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig (Aktenzeichen 843 Cs 238 Js 238969/16).