Gericht verbietet rechte Parteizentrale in Unterfranken
24.6.2015, 15:41 UhrDie Räume in dem denkmalgeschützten Gebäude dürften nur als Wohnungen genutzt werden. Die Hauseigentümerin wollte das Verbot aufheben lassen.
Die Nutzung des Grundstücks als Parteizentrale mit Büros, für die Unterbringung von Gästen sowie für Versammlungen, Konzerte und Feste sei illegal, entschied das Gericht. Die Nutzungsänderung sei von den Baugenehmigungen nicht gedeckt. Die Eigentümerin kann den Beschluss vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anfechten.
Die Rechte gilt als Sammelbecken für Mitglieder verbotener Neonazi-Kameradschaften. Die Partei will den früheren Gasthof in Stammheim für Tagungen, Rockkonzerte, Feste und als Zentrale nutzen.
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