Gericht verbietet "Umzug": Urne der Mutter bleibt im Grab

30.8.2016, 06:00 Uhr

Die Klägerin, die nach Thüringen umgezogen ist, wollte die Urne von Ansbach an ihren neuen Wohnort umbetten lassen. Der Grund: Sie könne sich dort besser um das Grab kümmern. Verständlich – immerhin liegen jetzt zwischen Wohnort und Grab um die 270 Kilometer. Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts Ansbach, das sich mit dem Fall beschäftigt hat, habe sich die Verstorbene zudem gewünscht, dass im Falle eines Rückzugs ihre Asche mitgenommen werde. Die Klägerin war 1988 aus der DDR in die Bundesrepublik gezogen. Ein Jahr später folgte die Mutter.

Die Kirchenstiftung lehnte den Antrag auf Umbettung vor Ablauf der hier geltenden Ruhezeit von zehn Jahren ab. Nach der religiösen und sittlichen Anschauung sowie dem allgemeinen Pietätsempfinden dürfte ein Toter, der einmal beigesetzt wurde, in seiner Ruhe nicht mehr gestört werden, so ihre Argumentation. Eine Ausnahme bilde nur der Fall, wenn ganz besondere Gründe vorlägen.

Das Gericht bestätigte nun die Auffassung der Kirchenstiftung. Denn solch wichtige Gründe gebe es hier nicht. Der Wille des Verstorbenen auf Überführung der Urne könne nur dann gegenüber der Totenruhe schwerer wiegen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nachweisbar sein klares Einverständnis erklärt habe, so das Gericht in einer Mitteilung. Dies konnte trotz Zeugenbefragung in der mündlichen Verhandlung nicht mit Sicherheit festgestellt werden.