Gericht verringert Strafmaß: Deniz K. frei

25.10.2013, 15:01 Uhr
In den vergangenen Monaten wurde immer wieder für die Freilassung von Deniz K. demonstriert, hier eine Kundgebung aus dem April dieses Jahres.

© Roland Fengler In den vergangenen Monaten wurde immer wieder für die Freilassung von Deniz K. demonstriert, hier eine Kundgebung aus dem April dieses Jahres.

Der wegen einer Fahnenstangen-Attacke auf Polizisten verurteilte Schüler kommt mit einer milderen Strafe davon und muss nicht mehr ins Gefängnis.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verringerte das Strafmaß am Freitag auf zwei Jahre auf Bewährung - und korrigierte damit ein Urteil vom November 2012. Damals hatte das Gericht den Schüler zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Da der 20-Jährige bereits ein Jahr und drei Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte und das Gericht eine geringere Wiederholungsgefahr sieht, setzte es die Reststrafe zur Bewährung aus.

Der Mann war bei einer Anti-Nazi-Demo in Nürnberg im März 2012 mit einer angespitzten Fahnenstange auf Polizisten losgegangen. Er wurde wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Polizeibeamte und Landfriedensbruchs verurteilt.

Seine Anwälte hatten Revision beantragt. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin die Urteilsbegründung beanstandet und dem Landgericht aufgetragen, erneut über die Höhe der Jugendstrafe zu entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft sprach sich im Verfahren am Freitag dafür aus, am früheren Strafmaß festzuhalten. Wie schon im Vorjahr verfolgten zahlreiche Vertreter der sogenannten Antifa-Szene den Prozess. Von den Zuschauerbänken aus kommentierten einige der rund 40 Zuhörer Äußerungen des Richters und der Staatsanwaltschaft mit lautem Raunen und Zwischenrufen. Der Vorsitzende der Jugendkammer drohte wiederholt mit einem Ausschluss der Zuhörer, falls der Prozess weiter gestört werde.

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