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Der Friede ist dahin, das Dorfleben im tief christlich geprägten 200-Einwohner-Weiler Haundorf (Gemeinde Schnelldorf) desolat: Einem Rentner, der nur einen Meter entfernt von der evangelischen Kirche ein Häuschen bewohnt, „stinkt das Glockengeläut“ so sehr, dass er die Tradition einschränken lassen will. Seit Jahren fühlt er sich durch das viertelstündliche Getöne um den Schlaf gebracht und noch mehr: Die Doppelmoral der Christen im Dorf, die Nächstenliebe predigen, aber ihn wegen seiner Meinung anfeinden, könne er nicht mehr ertragen, sagt er. „So viel tiefe, böse Inbrunst habe ich noch nie erlebt.“
Um wieder seine Ruhe zu haben, zog er im Jahr 2008 vor das Verwaltungsgericht Ansbach. Der 68-Jährige wollte dadurch vor allem das Glockenschlagen nachts und das Viertelstunden-Gebimmel stoppen. Die Tatsache allein hätte schon genügt, um mit der Dorfgemeinschaft zu brechen. Doch erschwerend kam hinzu: Der Mann stammt gebürtig aus München, er hatte das Anwesen in dem Wissen gekauft, dass nebenan eine 500 Jahre alte Kirche samt Glockenturm steht.
Jetzt hat er das halbe Dorf gegen sich. Denn auf Kompromissvorschläge vom Kirchenvorstand und vom Pfarrer, der irgendwann dem Betroffenen zuliebe das Läuten nachts sogar einstellen oder ihm Schallschutzfenster spendieren wollte, ließ sich der Rentner nicht ein, sagt Pfarrer Armin Diener. Sämtliche Versöhnungsversuche, selbst ein Mediationsverfahren vor Gericht, scheiterten. Dabei will der Geistliche doch nur Frieden mit dem Nachbarn.
Einige seiner Schäfchen griffen jedoch zur Selbstjustiz und zu fast mittelalterlichen Methoden: Drei Schilder mit übler Hetze an der Kreisstraße diffamierten den Mann als „Wahnsinnigen“. Monatelang. Ohne dass jemand einschritt. Am Ende wollte niemand der Verfasser gewesen sein. Sogar auf dem Grundstück eines Kirchenvorstands prangten die böswilligen Lettern. Der CSU-Bürgermeister Thomas Unhoch sah jedoch keine Handhabe dagegen. „Die Schilder standen auf Privatgrund, ich hatte keine rechtliche Möglichkeit.“
„Es mag sein, dass es Schwierigkeiten in der Dorfgemeinschaft gab, aber ich kann das nicht kommentieren“, sagt Pfarrer Diener vorsichtig. In seinen Gottesdiensten habe er den Glockenstreit bewusst nie angeschnitten, weil „ich um größtmögliche Sachlichkeit bemüht war“. Klatsch und Tratsch aber liefen offenbar vor der Kirchentür ungehemmt weiter. Dass der Mann ein notorischer Querulant sei, zum Beispiel. Dass er den Bäckerei-Wagen oder Pflegerinnen mit dem Auto vor seiner Haustür aufgehalten habe. Oder schon als Mieter in einem anderen Dorf Probleme machte.
Werner B. fühlt sich verfolgt: „Die Kinder pfeifen und rufen mir hinterher, ich werde als Knalldepp in Briefen beschimpft, nachts klingeln Menschen Sturm an meiner Tür“, sagt der schmächtige Mann mit einem auffälligen Feuermal im Gesicht. Zu Kompromissen sei er „mit solchen Menschen nicht mehr bereit. Irgendwann habe ich dann auch dichtgemacht.“ Dabei habe er „nichts gegen die Religion, auch nichts gegen das Geläut bei Gottesdiensten und zu liturgischen Anlässen wie Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen“, erklärte er gestern erneut vor dem Ansbacher Gericht. „Sondern gegen die Lautstärke.“
In diesem Punkt haben ihm die Richter nun zumindest recht gegeben. Sie urteilten, dass das Zeitschlagen in der Nacht leiser ausfallen muss. Auch das Läuten zum Gebet und das sonntägliche Gottesdienstläuten dürften einen bestimmten Lärmpegel nicht überschreiten. Ein Gutachter hatte zuvor bestätigt, dass gewisse Spitzenwerte übertroffen würden und „nichts so tonhaltig ist wie Kirchenglocken“.
Aber müssen, wollte der Kläger noch wissen, in säkularisierten Zeiten überhaupt ständig die Glocken läuten? Der Anwalt der Kirchengemeinde konterte wohlwissend: „Hier schlagen nicht nur die Glocken, sondern auch die Uhren anders. In Berlin, München oder Ansbach mag sich die Welt ändern, in Haundorf nicht.“
Das Verwaltungsgericht Ansbach macht dem ganzen nun ein Ende: Am Mittwoch fiel die Entscheidung, dass Nachts der Klang der Glocken 45 Dezibel nicht überschritten werden darf. Beim Gebetsläuten am Freitagvormittag und beim Sonntagseinläuten am Samstagnachmittag dürften maximal 63,1 Dezibel erreicht werden, heißt es in dem Urteil. Das Gericht hatte damit der Klage des Nachbarn zumindest teilweise stattgegeben. Die Kosten des Verfahrens muss der Kläger dennoch zu drei Vierteln übernehmen.
Fr. 25.05.12
Do. 24.05.12
Do. 24.05.12