Grabsteine vor Geiselwinder "Horrorhaus": Fall vor Gericht

25.9.2018, 17:55 Uhr
Grabsteine vor Geiselwinder

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Es ist eine gruselige Vorstellung: Man geht in einen Freizeitpark, um Spaß zu haben und findet dort den echten Grabstein des eigenen Großvaters. Einem heute 14 Jahre alten Mädchen ist das im vergangenen Sommer so passiert. Am Dienstag musste sich der Betreiber des Parkes deshalb vor Gericht verantworten. Mit den mindestens acht echten Grabsteinen, auf denen noch originale Inschriften zu lesen waren, hat der Betreiber das Andenken Gestorbener verunglimpft, so der Vorwurf.

Die Grabsteine standen vor dem sogenannten Horrorhaus des Freizeitparkes in Unterfranken. Der Betreiber hatte sie zu Dekorationszwecken bei einem Steinmetz besorgt. Dabei hatte er der Anklage zufolge zugesichert, die Inschriften unkenntlich zu machen. Das war allerdings nicht geschehen. Die Inschriften der gestorbenen Menschen waren noch zu erkennen.

"Riesengroße Schweinerei"

Der Ausflug des Mädchens in den Freizeitpark endete deshalb anders als zunächst gedacht. Am ersten Prozesstag hatte das Mädchen vor Gericht den Tag im August 2017 geschildert. "Mir ist der Grabstein gleich ins Auge gefallen. Ich kannte den Grabstein auch und habe mich erstmal gewundert, warum er da steht", sagte sie. Später sei sie aufgewühlt gewesen und habe weinen müssen. Das Mädchen war mit anderen Jugendlichen auf einer mehrtägigen Ministranten-Freizeit unterwegs.

Ihre Großmutter hatte schließlich Anzeige erstattet. Sie hatte das Grab ihres 1996 gestorbenen Mannes kurz zuvor aufgelöst. Sie habe einen Steinmetz für die Entsorgung bezahlt. Dass der Grabstein mit originaler Inschrift am Ende in einem Freizeitpark landete, bezeichnete die Rentnerin als "riesengroße Schweinerei". Mit einer anständigen, ehrlichen Entschuldigung aber hätten die Wogen ihrer Meinung nach geglättet werden können. Die habe sie allerdings nie bekommen.

Kaum Einsicht gezeigt

Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten vor, jegliche Grenzen des Anstands verletzt zu haben. Ihm sei es nur um die Vermarktung der Freizeitpark-Attraktion gegangen. Den Vorschlag des Verteidigers, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Zahlung von 5000 Euro einzustellen, lehnte der Staatsanwalt ab. Der Angeklagte habe kaum Einsicht gezeigt. Zudem stünden noch immer Grabsteine mit Inschrift vor dem Horrorhaus. Der Prozess ist deshalb unerwartet nicht mit einem Urteil abgeschlossen worden.

Der Betreiber entschuldigte sich vor Gericht bei der Familie. "Mir tut das natürlich sehr leid. Ich wollte niemandem weh tun", sagte er. Der Prozess soll nun am 12. Oktober mit der Befragung des Steinmetzes und der Mutter des Mädchens fortgesetzt werden.