Altersvorsorge wichtiger denn je

22.5.2014, 15:00 Uhr
Altersvorsorge wichtiger denn je

© Hoffmann

Zunächst jedoch ging Geschäftsstellenleiter Helmut Habermeyer auf einige Eckdaten des aktuellen Bankgeschäfts ein. Die Raiffeisenbank Weißenburg-Gunzenhausen mit ihren 40 Zweigstellen und 232 Angestellten betreue derzeit fast 50 000 Kunden und 26 000 Mitglieder. Insbesondere beklagte Habermeyer das niedrige Zinsniveau. Umso wichtiger sei die Zukunftsvorsorge. Vor allem die jüngere Generation sei sich nicht bewusst, dass vor 50 Jahren noch drei Arbeiter für einen Rentner gezahlt hätten, heute nur noch zwei und in 15 Jahren voraussichtlich nur noch einer. Gleichzeitig liege die durchschnittliche Rentenbezugsdauer wegen der steigenden Lebenserwartung bald bei fast 24 Jahren. Die gesetzliche Rente werde also nicht mehr für ein sorgenfreies Leben nach dem Beruf reichen. Für wichtig hält Habermeyer auch eine Absicherung in Sachen Berufsunfähigkeit. Sie könne jeden treffen, auch bereits in jungen Jahren.

Geschichte und Wirken der Hospizvereine sowie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht stellte danach Sibylle Burkhardt vor. So erfuhren die Döckinger, dass der Hospizverein Donau-Ries 1999 aus einer Bürgerbewegung heraus gegründet wurde und mittlerweile rund 340 Mitglieder hat. Etwa 60 ehrenamtliche Hospizbegleiter mit einer 80-stündigen Ausbildung sind für den Verein tätig. Drei hauptamtliche Koordinatoren nehmen den Erstbesuch bei dem Patienten vor und wählen einen passenden Begleiter aus. Ihre Arbeit wird von den Krankenkassen und durch Spenden finanziert.

Ziel der Hospizvereine ist es, sterbende Menschen auf ihrem letzten Weg zu begleiten und für sie da zu sein. Dabei geht es ebenso um das Sterben als natürlichen Vorgang wie um ein noch würdiges Leben in der letzten Lebensphase.

In der ambulanten Hospiz stehen die Begleiter den Sterbenden zuhause in der Familie zur Seite und unterstützen zugleich die Angehörigen. Die nächsten stationären Hospizeinrichtung gibt es in Nürnberg, Ingolstadt und Augsburg. Die Palliativstationen der Krankenhäuser sind dagegen laut Burkhardt nicht mit solchen Sterbehäusern vergleichbar. Dort gehe es vor allem um das Einstellen von Symptomen. Die Verweildauer sei begrenzt und man brauche stets eine ärztliche Einweisung. Zudem gebe es den Fachbereich der Palliativmedizin an den meisten Universitäten erst seit 2009, sodass es in den Kliniken oft noch keine Fachärzte gebe.

Ein weiteres Manko ist nach Burkhardts Worten, dass die Seniorenheime Sterbende nicht ins Hospiz überstellen dürfen, da nach Auffassung der Pflegekassen das dortige Personal die Sterbehilfe zu leisten habe. Im Hospizbereich gebe es dagegen keine festen Regeln für die Sterbebegleitung – allerdings auch keine Pflegedienste. Vielmehr seien die Begleiter oft eine Art Beichtvater, halten Hände, beten, singen vor oder hören einfach nur zu. Das koste viel mehr Zeit, als sie Ärzte oder Pflegekräfte in anderen Einrichtungen haben. Gleiches gelte für die Betreuung der betroffenen Familien.

Eine Patientenverfügung ist nach Burkhardts Ansicht wichtig, aber nicht der Weisheit letzter Schluss. Um alle Zweifel auszuschließen, sollte man die Verfügung zuvor mit den Angehörigen durchsprechen. Zu einer Betreuungsvollmacht für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann, riet die Referentin dagegen.

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