Altstadt-Wirte dürfen länger ausschenken

1.7.2016, 17:57 Uhr
Altstadt-Wirte dürfen länger ausschenken

© Jürgen Eisenbrand

Der zuständige Ausschuss hatte sich bereits einmütig dafür ausgesprochen, dennoch gab es im Plenum noch einigen Gesprächsbedarf. Denn: FDP-Stadrat Werner Falk, als „Wirtshausreferent“ für die Geselligkeit im Kommunalparlament zuständig, regte an, diese „Freischankflächensperrzeitverordnung“ nicht nur auf die Monate Mai bis August zu beschränken, sondern auch den September mit einzubeziehen. Sein Argument: Im September sei schließlich Kirchweih in Gunzenhausen.

Unterstützung bekam der Liberale von Volker Sanwald: „Der September ist ein wichtiger Monat für die Gastronomie, vor allem, wenn Mai und Juni nass und kalt sind“, argumentierte der CSU-Mann. Deshalb habe er die „Bitte, es noch einmal zu probieren“, eine Verlängerung zu erreichen.

Doch mit diesem Wunsch bissen die beiden beim Bürgermeister auf Granit. Die jetzt gefundene Regelung sei intensiv mit dem Landratsamt als zuständiger Behörde besprochen, und: „Es war ein schwieriger Weg bis hierhin.“ Ein erneuter Vorstoß würde „den Absprachen widersprechen“, denn: „Die geltende Rechtslage ist eigentlich 22 Uhr.“

Deshalb sei die neue Gunzenhäuser Regelung „ein mutiger, richtiger und vorbildlicher Schritt“, sagte Fitz. Und appellierte an die Räte, jetzt „nicht zu überziehen. Wir sollten zunächst schauen, wie es sich bewährt.“ Und man solle das Thema jetzt vor allem zeitnah auf den Weg bringen; immerhin sei bereits Juli, da sei eine schnelle Entscheidung wichtig.

Hauptamtsleiter Klaus Stephan schlug in die gleiche Kerbe: Es sei ohnehin schwierig gewesen, die neue Regelung durchzubringen: „Wir sollten das jetzt nicht ausreizen — und womöglich aufs Spiel setzen. Davor habe ich ein wenig Angst.“

Auch SPD-Fraktionschef Daniel Hinderks betonte, dass man sich mit der Rolle als Vorreiter einer 23-Uhr-Regelung auf sensibles Terrain wagt. Und er appellierte an die Wirte, „mit diesem wertvollen Zugeständnis sorgfältig umzugehen“, sprich: sich auch tatsächlich genau an die festgelegten Zeiten zu halten. Und ihn trieb die Frage um, warum man die Gaststätte „Ponyhof“ an der Altmühlbrücke nicht ebenfalls in die 23-Uhr-Verordnung einbeziehen könne. Rathauschef Fitz verwies auf die „rechtliche Schranke“ des dort geltenden Bebauungsplans, in dem 22 Uhr festgelegt sei. „da müsste man an den Bebauungsplan ran“, sagte Fitz — ein aufwendiges und kompliziertes Verfahren.

Und so werden also lediglich die Gastwirte zwischen Gerber- und Sonnenstraße beziehungsweise Am Schießwasen und zwischen Bühringerstraße und Promenade in den Genuss der zusätzlichen Schankstunde kommen. Und auch drei Gastronomen am Altmühlsee dürfen länger zapfen: Im Boothaus (Schlungenhof), im See-Café (Wald) und am Surf-Center Altmühlsee gelten ebenfalls schon in wenigen Tagen, sobald nämlich der Stadtratsbeschluss veröffentlicht ist, die neuen Sperrzeiten.

„Gunzenhäuser Ortsrecht“

Für SPD-Stadtrat Gerd Rudolph ist das durchaus ein Grund zur Freude („Ich hab mich schon oft darüber geärgert, dass man so bald heimgeschickt wird“), allerdings gab er auch zu bedenken: „Mit der Regelung schaffen wir Gunzenhäuser Ortsrecht — und sind damit auch für die Ahndung von Verstößen zuständig.“ Er hoffe, dass man sich im Rathaus „rechtzeitig Gedanken macht, wie man damit umgeht“. 23 Uhr sei für ihn „eine echte Deadline“, und alles danach sei „sanktionspflichtig“. Wobei man auch berücksichtigen müsse: „Die ersten Sanktionen sind der Maßstab für alle weiteren.“

Bürgermeister Fitz zeigte sich überzeugt, dass „die Wirte verantwortungsbewusst mit der Neuregelung umgehen werden“. Er wisse aber auch, gestand er, „dass wir uns damit zusätzlichen Ärger und Arbeit“ bescheren.

Und CSU-Rätin Erika Gruber verband ihren Appell, auf eine Verlängerung der Sperrzeitverkürzung bis in den September hinein zu verzichten, mit der Ahnung, dass „wir ohnehin Leute haben werden, die sagen: ,Das gefällt uns nicht!’“ Und sie fügte hinzu: „Wobei ich das nicht hoffe.“

 

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