Amtsgericht Weißenburg: Urteile im Halbstunden-Takt

12.8.2018, 07:46 Uhr
Amtsgericht Weißenburg: Urteile im Halbstunden-Takt

© Jürgen Eisenbrand

Jeden Mittwoch und jeden zweiten Dienstag sitzt Hommrich auf der Richterbank im Sitzungssaal 3 des Amtgerichts in der Niederhofener Straße. Und spricht, "im Namen des Volkes", Recht. Verhängt Geld- und Gefängnisstrafen, häufig mit, bisweilen auch ohne Bewährung. Gegen Drogenkranke, Gewalttäter, Diebe, Verkehrssünder und Betrüger.

"Fünf bis sechs Sachen" pro Tag seien das normale Pensum, sagt Hommrich, zehn Verfahren wie an jenem Tag, an dem ihn der Altmühl-Bote bei seinem Verhandlungs-Marathon beobachtete, eher die Ausnahme. "Und die meiste Zeit verbringe ich ohnehin im Büro", sagt Hommrich. "Die Leute meinen oft, ich verhandle zwei Tage, und den Rest der Woche habe ich frei."

Aber schließlich müsse er ja auch neue Verfahren bearbeiten, Anklagen zustellen, Eröffnungsbeschlüsse fällen, Verhandlungen terminieren, Bewährungsauflagen überwachen und Urteile diktieren. Und kurz vor den jeweiligen Verhandlungstagen müsse er sich zudem mit den anstehenden Fällen befassen, sprich: sich in die Anklagen einarbeiten, die Vorwürfe gegen jene Menschen studieren, für deren weiteren Lebensweg sein Richterspruch sehr entscheidend sein kann.

Wie etwa der gegen einen 22-Jährigen aus Gunzenhausen, der schon mehrfach wegen Drogenvergehen verurteilt wurde. Zwar geht es diesmal nur um 4,3 Gramm Marihuana, weshalb sein Anwalt auch dafür plädiert, erneut eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Doch Staatsanwalt Christian Eberlein hält eine "kurze Freiheitsstrafe für unerlässlich", weil der Azubi "seine Chance gehabt" und schon zweimal gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen habe.

Richter Hommrich bleibt mit seinem Urteil von zwei Monaten Haft "ohne" zwar etwas unter der Forderung des Anklägers, spart aber nicht mit deutlichen Worten: Er sehe "keine Anhaltspunkte für eine günstige Sozialprognose" und rät dem Verurteilten dringend, seine ablehnende Haltung gegenüber einer Therapie bis zu einer wahrscheinlichen Berufungsverhandlung zu ändern. Und wie vielen "seiner" Angeklagten wünscht er auch dem wortkarg-verschlossenen Gunzenhäuser, der einen Besuch bei der Drogenberatung nicht belegen kann und dessen Handy gleich zweimal schrill die Verhandlung stört, "alles Gute auf dem künftigen Lebenslauf".

Amtsgericht Weißenburg: Urteile im Halbstunden-Takt

© Jürgen Eisenbrand

Er habe viele solcher "Stammkunden", sagt Hommrich im Gespräch mit dem Altmühl-Boten, Menschen also, die immer wieder als Angeklagte vor ihm auftauchten. Und er gesteht: "Früher hatte ich noch das Gefühl, etwas bewirken zu können; das hat abgenommen", er sei da schon erheblich "desillusioniert". "Manche Leute begleiten mich über viele Jahre", sagt er, und irgendwann landeten die dann auch im Gefängnis, obwohl er natürlich wisse: "Dort wird auch nichts besser."

2,49 Euro Beute

Vielleicht bleiben auch deshalb zwei bereits einschlägig vorbestraften Ladendieben die vom Staatsanwalt geforderten Haftstrafen erspart. Der eine der Langfinger hatte in einem Gunzenhäuser Discounter zwei Fünferpacks "Mars" (Wert: 2,49 Euro) geklaut, der andere in Treuchtlingen zwei Pizzen und vier Energy-Drinks (12,54 Euro).

Er habe an diesem Tag "viel Stress und viel um die Ohren gehabt", versucht sich der Schokoriegel-Dieb zu entschuldigen, gerät damit aber bei Hommrich an den Falschen: "Das höre ich jetzt schon den ganzen Tag, im Grunde schon seit 20 Jahren!", fährt ihn der Richter an, der zu diesem Zeitpunkt schon sechs Verhandlungen in sechs Stunden — ohne Mittagspause — hinter sich hat.

Er habe es "in der Regel ja mit sozial schwierigen Leuten zu tun", erklärt Hommrich anderntags dem Reporter. Deshalb höre er auch "dreimal pro Tag, wie schwierig alles ist". Und er könne sogar nachvollziehen, dass es für viele Menschen schon anstrengend sein könne, einen geregelten Tagesablauf hinzubekommen. Zumal, wenn auch noch Alkohol ins Spiel komme. "In etwa 50 Prozent der Fälle spielt der eine Rolle", sagt Hommrich, "das ist wirklich ein großes Problem." Gerade bei Gewaltdelikten seien die Täter oft betrunken, "und wenn sie dann nüchtern auf der Anklagebank sitzen, können das die liebsten Menschen sein".

Körperverletzung wird auch einem 42-Jährigen Gunzenhäuser vorgeworfen. Er soll in einer Bank in der Altmühlstadt eine Angestellte angegriffen und leicht verletzt haben, wobei seine Schilderung der Tat und die Aussage eines Augenzeugen sowie des Opfers sich vor Gericht erheblich unterscheiden.

Es ging damals, im Frühjahr dieses Jahres, um ein Formular, das der Angeklagte zunächst unterschrieben hatte, wenige Augenblicke später aber wieder mit aller Macht zurückbekommen wollte. Mit seiner Unterschrift hatte der Arbeitslose gerade Kontovollmachten aufgegeben, wollte sich aber nun die finanzielle Alleinherrschaft in der Familie doch nicht entreißen lassen. Die Bankangestellte hatte sich das Papier geschnappt, der körperlich kräftige Mann es ihr nach einigem Gerangel entrissen und — als ein Kollege der Frau eingriff — fluchtartig die Bank verlassen.

Seine Schuld versucht der gelernte Handwerker nun vor Gericht mit allerlei Ausflüchten zu relativieren, die Tatortfotos zweifelt er an, ein halbherziger Anlauf, sich bei seinem Opfer zu entschuldigen, scheitert ziemlich kläglich daran, dass er gleichzeitig erneut versucht, ihr die Verantwortung für die Eskalation in die Schuhe zu schieben. Und so macht, nach quälend langem Hin und Her, Hommrich einen Vorschlag: Wenn der Mann, der schon mehrfach wegen häuslicher Gewalt Besuch von der Polizei hatte, den Strafbefehl wegen Körperverletzung akzeptiere, sei er bereit, die Höhe der Geldstrafe drastisch zu reduzieren: von 2100 auf 450 Euro.

Anklage und — nach längerer Beratung — Verteidigung geben sich einverstanden, und so zieht sich Hommrich "für eine Minute", wie er ankündigt, zur Beratung zurück. Nach der er das Urteil verkündet: 30 Tagessätze à 15 Euro muss der Gunzenhäuser zahlen, dazu trägt er die Kosten des Verfahrens. Begründung: Hommrich sei "überzeugt, dass sich alles so abgespielt hat", wie die attackierte Bankangestellte es schildert. Anschließend wünscht der Amtsrichter dem gerade Verurteilten "noch einen schönen Tag — und allen anderen auch".

Rechtsprechung im Halbstundentakt — hat er nie das Gefühl, einem Fall, einem Angeklagten bei diesem Tempo nicht gerecht zu werden?

Im Vorfeld vieles geklärt

Er betrachte jede Anklage individuell, sagt Hommrich, und bei manchen Fällen sei im Vorfeld tatsächlich schon alles weitgehend geklärt, bei Ladendiebstählen oder Trunkenheitsfahrten etwa, wenn den Delinquenten kaum eine Möglichkeit bleibt, ihre Tat zu leugnen. Bei Gewalttaten oder Beleidigungen, wo die Ansichten der Betroffenen oft weit auseinander liegen, sei das wiederum ganz anders; entsprechend plane er hier von Haus aus mehr Zeit ein. "Wenn ich für jede Verhandlung zwei Stunden veranschlagen würde, käme ich nicht weiter", sagt der 48-Jährige.

Mit der Zeit lerne man, den Zeitbedarf gut einzuschätzen: "Zu 90 bis 95 Prozent funktioniert das ganz gut", sagt Hommrich, wenngleich es auch Ausreißer und Überraschungen gebe, etwa wenn ein Angeklagter "mauert" oder ein Anwalt meint, ganz besondere juristische Anstrengungen unternehmen zu müssen. Und in der Tat: Auch die Marathon-Tage mit den 17 Verhandlungen enden zu einigermaßen vernünftigen Zeiten.

Zwar kostet etwa der Fall des Gunzenhäusers der die Bankangestellte verletzte, wegen dessen ausufernden Rechtfertigungsversuchen deutlich länger als gedacht, dafür tauchte in einem anderen Fall die Angeklagte nicht auf (woraufhin ein Haftbefehl gegen sie erging). In einem anderen, in dem es um die Verbreitung pornographischer Schriften ging, bestand der Anwalt des Angeklagten darauf, dass in dem bereits anverhandelten Fall die Anklage von der selben Staatsanwältin vertreten wird wie bisher — Hommrich vertagte.

"Keine besondere Begabung"

Zum Richterberuf sei er einst gekommen, "weil ich in der Schule keine besondere Begabung hatte", schmunzelt Hommrich, der seit zehn Jahren in Weißenburg Recht spricht und vorher in Ansbach und Dinkelsbühl als Richter und Staatsanwalt tätig war. Für solche Abiturienten sei damals "entweder BWL oder Jura" in Frage gekommen, wegen einer "BWL-Schwemme" sei er dann bei der Juristerei gelandet, habe ein "gutes Examen" hingelegt und damit in den Staatsdienst übernommen worden. Vor einigen Jahren sei er von Ansbach nach Gunzenhausen gezogen, die aufwendige Pendelei nach Weißenburg sei ihm einfach zu viel geworden, die Fahrtstrecke habe sich seitdem glatt halbiert.

Die großen, schlagzeilenträchtigen Strafsachen, die etwa am Landgericht in Ansbach ablaufen, locken ihn nicht. Er schätze es, die "eher kleinen Verfahren" zu verhandeln, in schnellerer Folge abwechslungsreiche Fälle auf dem Tisch zu haben. Da kenne er seine "Kundschaft" und auch die Polizisten, mit denen er zu tun habe: "Das ist meine Welt."

In der finde er auch leichter seinen Seelenfrieden, sagt Hommrich. Was sich in seinem Gerichtssaal abspiele, entspreche nicht seinem persönlichen Umfeld, "das gucke ich mir wie von außen an und kann damit auch gut leben". Er gehe um 17 Uhr nach Hause, das gerade Erlebte wirke nicht mehr nach. Wenn er Morde, Totschlagsdelikte oder Vergewaltigungen zu verhandeln hätte, "dann wüsste ich nicht, ob ich das auch so einfach hinter mir lassen könnte".

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