Biber bei Wassertrüdingen tot in einer Falle gefunden

2.2.2018, 15:53 Uhr
Biber bei Wassertrüdingen tot in einer Falle gefunden

© Klaus-Dieter Schreiter

Bereits Anfang Januar entdeckten Spaziergänger in einem Ortsteil von Wassertrüdingen an einem Bachlauf eine Schlagfalle. Schon das bloßes Aufstellen einer solchen Totfangfalle ist bereits eine illegale Handlung und in Bayern verboten. Denn solche Fanggeräte können eine Gefahr für Tiere, vor allem Haustiere, aber auch für Menschen und insbesondere spielende Kinder darstellen. In der Falle befand sich aber zudem noch ein getöteter Europäischer Biber.

Bei der verwendeten Falle handelte es sich um eine sogenannte Conibear Drahtbügelfalle. Die Falle wurde durch den damals noch unbekannten Täter an einem Weg aufgestellt, der als deutlich als Trampelpfad eines Bibers erkenntlich war. Das Tier war vermutlich nachts in die Falle getappt und verendete darin.

Um dem Täter auf die Spur zu kommen, führte die Dinkelsbühler Polizei umfangreiche und verschiedene, teils verdeckte Überwachungsmaßnahmen durch. Auch wurden zahlreiche mögliche Zeugen befragt. All diese Maßnahmen brachten die Beamten schließlich auf die Spur eines dringend tatverdächtigen Mannes. Dieser hatte insgesamt zwei dieser Totschlagfallen in unmittelbarer Nähe zu einem Biberbau aufgestellt und nach Kenntnis der Polizei zumindest einen Biber damit gefangen und getötet.

Europäische Biber unterliegen nicht dem Jagdrecht, sie werden durch die Bundesartenschutzverordnung, das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz besonders geschützt. Gegen den Verdächtigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Fallen wurden eingezogen.


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