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Diese Siedlung ist nicht nur noch älter als die erste, sondern sie zählt, zusammen mit einer ähnlichen Siedlung bei Ehlheim, zu den ganz wenigen Siedlungen, die im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die erste Besiedlung durch Menschen überhaupt dokumentieren. Fachleute schätzen, dass die neu entdeckte Dittenheimer Siedlung 6500 bis 7000 Jahre alt ist.
IZu der Entdeckung kam es, als auf dem Feld südlich des Feuerwehrhauses eine neue Halle errichtet werden sollte. Bereits nach dem Abtragen der obersten Humusschicht wurde eine deutlich erkennbare Feuerstelle sichtbar. Sofort übernahmen Archäologen vom Nürnberger Landesamt für Denkmalpflege die Überwachung der Baustelle und bemerkten auch sehr bald im Boden Pfosten- spuren und Verfärbungen von zwei langen Holzgebäuden, die dort einmal gestanden waren.
Im Juli begannen dann gezielte archäologische Ausgrabungen, die im Augenblick immer noch andauern. Die beiden Gebäude entpuppten sich als zwei Langhäuser aus der Jungsteinzeit. In den umgebenden Bodenschichten wurden Steinwerkzeuge und mit charakteristischen Linien verzierte Scherben gefunden, aufgrund derer das Alter der Siedlung ungefähr bestimmt werden konnte. Als Besonderheit fanden sich in einer Abfallgrube geformte Tonbruchstücke, die möglicherweise als Teile einer Kultfigur angesprochen werden können. Sicherlich sind die beiden entdeckten Gebäude Teile einer größeren Siedlung.
Nach welcher Richtung sich diese allerdings ausdehnte, ist im Augenblick noch unklar. Die Archäologen meinen, nach Vergleich des Fundmaterials, dass diese neue Siedlung nicht mit der Siedlung am Feuerwehrhaus zusammenhängt, sondern deutlich älter ist. Damit sind in nächster Nähe Dittenheims bereits vier jungsteinzeitliche Siedlungen unterschiedlicher Zeitstellung bekannt. Sicher hängt dies mit der Altmühlnähe, wohl aber auch mit den in den Siedlungsgebieten festgestellten fruchtbaren Böden zusammen.
Deutlich wird jedenfalls wieder, welche zentrale Funktion die Flußlandschaft Altmühltal in der Jungsteinzeit einnahm. Bei aller Genugtuung über die beschriebene Neuentdeckung darf zum Schluss eine kritische Anmerkung nicht fehlen. In Bayern sind Grundstückseigentümer, auf deren Grund archäologische Denkmäler zu Tage kommen, verpflichtet, die folgenden archäologischen Ausgrabungen zu finanzieren. Das gilt auch für den Dittenheimer Bauern, auf dessen Grund die archäologischen Arbeiten zur Zeit stattfinden. Diese gesetzliche Regelung ist zumindest unverständlich. Hier muss ein Einzelner zu Gunsten der Allgemeinheit alle Lasten tragen. Wäre das nicht eher Aufgabe des Staates? Zur Förderung des Denkmalschutzgedankens trägt diese gegenwärtige Regelung sicherlich nicht bei.

In unserer hektischen Zeit kommt das Nachdenken oft zu kurz.