Mord in Gunzenhausen: Es bleibt bei "lebenslänglich"

9.2.2016, 18:11 Uhr
Mord in Gunzenhausen: Es bleibt bei

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Für diese Tat im Juni 2014 wurde der Haupttäter Aleksandr. M. wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt, sein Mittäter Viktor H. wegen gefährlicher Körperverletzung erhielt 18 Monate, und die zur Tatzeit erst 16 Jahre alte Gunzenhäuserin Claudia T. (Name geändert) wurde im Prozess um die "Gunzenhäuser Bahnleiche" zu einem Jahr Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt – auf Bewährung.

Damit ging Richter Jürgen Krach damals teilweise über die Forderung von Oberstaatsanwalt Alfred Huber hinaus: Der hatte für Aleksandr M. 15 Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Beinahe folgerichtig legte der Anwalt des Mannes Revision gegen das Urteil ein.

Wie jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof diese Revision verworfen. Damit ist auch die dritte Verurteilung in diesem Verfahren rechtskräftig. Mit Beschluss vom 14. Januar 2016 (Az. 1 StR 533/15) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision als unbegründet verworfen, "weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat", wie ein Sprecher des Landgerichts Ansbach in einer Pressemitteilung verkündete.

Der 1. Strafsenat habe damit die Rechtsauffassung der Großen Jugendkammer des Landgerichts Ansbach bestätigt, wonach sich der Hauptangeklagte nicht nur wegen Totschlags, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, sondern wegen Mordes schuldig gemacht hat. Die Jugendkammer sah damals "im Hinblick auf die vorausgegangene Körperverletzung des Angeklagten an dem später Getöteten das Mordmerkmal der Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat als verwirklicht an", so der Sprecher.