Gunzenhausen: Grüne wollen Bürgerentscheid

6.5.2015, 08:00 Uhr
Gunzenhausen: Grüne wollen Bürgerentscheid

© Wolfgang Dressler

Sie wollen den Stadtratsbeschluss von letzter Woche, wonach es eine Mauer zwischen Altstadt und Altmühlwiesen geben wird, nicht hinnehmen und streben einen Bürgerentscheid an.

Wie Fraktionssprecher Peter Schnell argumentiert, beschäftigt der Hochwasserschutz in der Stadt Gunzenhausen die Bevölkerung sehr stark. Der Stadtrat habe sich mit großer Mehrheit in seiner Sitzung vom 29. April für einen planmäßigen Hochwasserschutz, nach den Vorstellungen des Wasserwirtschaftsamts Ansbach, entschieden. Dies bedeute, „dass an der Altmühlpromenade eine dauerhafte Mauer entstehen soll, die das Landschaftsbild entscheidend verändert, die unserer Meinung nach landschaftsästhetischen Ansprüchen nicht standhält und die möglicherweise niemals benötigt wird“. Die Grünen hätten für ein mobiles Notfallsystem plädiert, das nur dann errichtet werde, wenn der Fall des Falles sich tatsächlich ankündige.

Da die Entscheidung zwischen Notfallsystem mit einem Mobildeich oder dauerhaftem Hochwasserschutz in Form einer Mauer von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadtentwicklung sei, die alle Bürgerinnen und Bürger berühre, hat Peter Schnell folgenden Antrag ans Rathaus gerichtet: „Der Stadtrat beschließt, dass zur Entscheidung über den Hochwasserschutz ein Bürgerentscheid durchgeführt wird (Ratsbegehren)“.

Als Wortlaut für das Ratsbegehren schlagen die Grünen folgende Formulierung vor: „Soll der Hochwasserschutz für die Stadt Gunzenhausen in Form eines Notfallsystems, wie z.B. Mobildeich (oder ein anderes geeignetes flexibles System) durchgeführt werden?“

Bürgerwillen zum Ausdruck bringen

Nach der Gemeindeordnung könne der Gemeinderat beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfinden kann (Ratsbegehren). In diesem Fall halte es die Grünen-Stadtratsfraktion für unabdingbar, dass die grundsätzliche Entscheidung, welche Art von Hochwasserschutz an der Altmühl eingerichtet werden soll, „von der gesamten Bevölkerung getroffen werden soll“. Die Gunzenhäuser sollten selbst entscheiden, welche Art von Hochwasserschutz sie für die Stadt wollen. Es gebe wohl kaum eine bessere Möglichkeit, den Bürgerwillen in dieser wichtigen Frage zu erfahren, um ihn dann aber auch konsequent umzusetzen.

Alle Fraktionen im Stadtrat hätten – auch in anderen Zusammenhängen – immer wieder betont, dass eine frühzeitige Einbindung der Bürger gerade bei derart weitreichenden Entscheidungen sinnvoll und notwendig sei. Es käme einer Entmündigung der Bevölkerung gleich, wenn die grundsätzliche Entscheidung über die Art des Hochwasserschutzes im Stadtrat getroffen werde (wie geschehen) und die Bevölkerung dann lediglich darüber mitreden bzw. mitbestimmen soll, wie die Freiraumgestaltung in Zusammenhang mit einer Mauer aussehen soll. Deshalb sei die Durchführung eines Bürgerentscheids ein unverzichtbares Zeichen von Bürgernähe, erklärt Peter Schnell.

Ein Hochwasser an der Altmühl stelle einen Notfall dar – was sonst sei ein 20-jähriges Hochwasser oder gar ein Jahrhundert-Hochwasser? –, bei dem ein entsprechendes Notfallsystem, wie zum Beispiel ein Mobildeich, eingesetzt werden soll. Der Bau einer dauerhaften Mauer, die möglicherweise niemals benötigt werde oder nur alle „Jubeljahre“ den notwendigen Hochwasserschutz biete, wäre eine „rein technokratische Schreibtischlösung“ und würde die vorhandenen Bedenken in der Bevölkerung (Landschaftsästhetik, mögliche Bauschäden durch Gründungsarbeiten usw.) in keinster Weise berücksichtigen.

Schnell weist abschließend darauf hin, dass nach Rechtsauffassung der Grünen-Fraktion über den Punkt 9 der Stadtratssitzung am 29. April nicht hätte abgestimmt werden dürfen, da nach dem Wortlaut der Tagesordnung eine „Information zum aktuellen Planungsstand durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach“ stattfinden sollte. Der Tagesordnung sei nicht zu entnehmen gewesen, dass hierüber ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates über das weitere Vorgehen in Sachen Hochwasserschutz gefällt werden sollte.

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