Gunzenhausen: Arbeitsloser drohte mit Sprengung

2.1.2019, 15:26 Uhr
Gunzenhausen: Arbeitsloser drohte mit Sprengung

© Foto: Larissa Schwedes/dpa

Hans-Peter K. war schon vor der Verhandlung in Plauderlaune. Der Angeklagte redete in den spärlich besetzten Sitzungssaal im Amtsgericht Weißenburg hinein, mit wem genau er im Gespräch war, blieb allerdings offen. Das Silvesterfest war ihm offenbar ein Dorn im Auge. Man sei jetzt schon im dritten Jahrtausend nach Christus, und die Leute würden sich immer noch die Finger wegsprengen, sagte er.

Schon wieder hatte er das Wort Sprengen benutzt. Genau wegen dieses Wortes saß der 58-Jährige überhaupt erst auf der Anklagebank. "Eine Zwangssprengung" wolle er einleiten "und den Laden in die Luft sprengen". Dies war im April dieses Jahres sein Wortlaut, als er einer Mitarbeiterin der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) im Streit um ausbleibendes Arbeitslosengeld in einem Telefongespräch gedroht hatte. So ist es in einem Computer-Vermerk bei der AA hinterlegt, und so formulierte es auch der Staatsanwalt bei der Verlesung seiner Anklageschrift.

Messer gezückt

Das Amtsgericht Weißenburg verurteilte den Steinmetzmeister nun zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen á 25 Euro.

Wegen nicht erhaltener Arbeitslosengeldzahlungen sei er bereits am 24. April, also drei Tage vor dem Anruf, bei seiner damaligen BA-Beraterin in Gunzenhausen vorstellig geworden – und mit ihr in eine "Meinungsverschiedenheit" geraten – wie er einräumte. Er wollte nämlich partout nicht einsehen, dass es zur Vervollständigung eines Antrags seine Sache sei, sich um eine Arbeitsbescheinigung seines letzten Arbeitgebers zu kümmern. Die Beraterin hatte ausgesagt, dass das kein normales Gespräch mit K. gewesen sei. Der Angeklagte habe sich beschwert, dass er sein Geld nicht bekomme und sei sehr aufbrausend gewesen. Sogar ein Messer habe er gezogen und gefragt, ob er das dem Arbeitgeber an den Hals halten solle (wir berichteten).

Am zweiten Verhandlungstag bestätigte auch die Mitarbeiterin des Call-Centers Nürnberg, dass Hans-Peter K. am Telefon eine Bombendrohung ausgesprochen hat. Sie habe viele Kunden, oft werde man auch beschimpft, doch im Normalfall könne sie ihre Anrufer allesamt wieder beruhigen. Bei K. sei dies allerdings anders gewesen. Er sei total aufbrausend gewesen, das Gespräch fand deshalb ein abruptes Ende.

In einer E-Mail dokumentierte die Mitarbeiterin des Call-Centers anschließend den Sachverhalt. Der Polizeibeamte, der die 42-Jährige unmittelbar nach dem Anruf vernommen hatte, berichtete im Zeugenstand, dass die Service-Mitarbeiterin "ziemlich durch den Wind war und so perplex war, dass sie gar nicht damit umzugehen wusste". Er berichtete, die Frau habe ihm im Gespräch gesagt, "dass sie so etwas noch nie erlebt hat".

"Cholerisch und schwierig"

Ein Treuchtlinger Polizeibeamter, der nach der ausgesprochenen Drohung der Sprengung hinzugezogen wurde, sagte aus, dass ihm der Angeklagte seit Jahren bekannt sei. Der 58-Jährige sei cholerisch und schwierig, "und wenn er sauer ist, dann geht er komplett hoch".

Die Faktenlage war also eindeutig. Nur für einen nicht: Hans-Peter K. wollte den Sachverhalt nicht wahrhaben. Knapp sieben Minuten lang trug er sein schriftliches Schlusswort vor. Mit viel Pathos, aber wenig entlastendem Inhalt.

Nein, sagte er, "ich bin nicht Täter, ich bin Opfer." Die Mitarbeiterin des Call-Centers habe "ihr Gewissen an der Pforte abgegeben" und der Staatsanwalt, dem er zweimal angeboten habe, das Verfahren einzustellen, sei nicht darauf eingegangen. Warum? "Sie sind jung, streben nach Anerkennung. Sie wollen sich profilieren."

Auch einen Erste-Hilfe-Kurs, den er absolviert habe, Unfallopfer, denen er einst geholfen habe und seine regelmäßigen Blutspenden trug er in seinem blumig umschriebenen Schlusswort als entlastende Argumente dafür vor, dass er nicht ernsthaft daran gedacht habe, "Leben zu nehmen."

Geholfen hat ihm sein minutenlanger Monolog nichts. Richter Gunter Hommrich schnitt ihm das Wort ab und hielt sich kurz: "Das Gericht verurteilt den Täter wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe", sagte er. Knappe 15 Sekunden hat er für die Begründung noch gebraucht. Da hatte selbst Hans-Peter K. nichts mehr zu sagen.

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