Gunzenhausen: Diebisches Frauen-Duo verurteilt

16.7.2018, 05:54 Uhr
Gunzenhausen: Diebisches Frauen-Duo verurteilt

© David-Wolfgang Ebener/dpa

Konkret ging es um drei Fälle: Die beiden Angeklagten Daniela K. und Patricia G. (Namen von der Redaktion geändert) aus dem Altlandkreis Gunzenhausen sollen Anfang Dezember 2017 zusammen mit der Schwester von Patricia G. in einem Einkaufsmarkt in Gunzenhausen verschiedene Süßigkeiten sowie einen Schlafanzug gestohlen haben. Desweiteren soll Daniela K. einige Wochen vorher zwei Packungen Mascarpone in einem Lebensmittelmarkt im Hahnenkamm geklaut haben. Im letzten Fall soll Patricia G. Ende Januar 2018 in einem anderen Gunzenhäuser Supermarkt trotz eines vorher in der Weißenburger Filiale gegen sie ausgesprochenen Hausverbots einen Lippenstift entwendet haben.

Bei zwei der drei Fälle war die Sachlage dann schnell geklärt. Beide Angeklagten räumten die Diebstählen ein. Zum Vorwurf des Hausfriedensbruchs erklärte Patricia G. jedoch, dass sie davon ausgegangen war, dass das Hausverbot nur für die Filiale in Weißenburg gelte. Auf Antrag des Staatsanwalts Jonas Heinzlmeier wurde dieser Vorwurf denn auch fallen gelassen.

"Keine Entschuldigung"

Die vier geladenen Zeugen konnten so ganz schnell wieder entlassen werden. Als Grund für die Diebstähle gaben die beiden slowakischen Staatsbürgerinnen Geldmangel an und beteuerten, die Taten zu bereuen. Heinzlmeier nahm dies zur Kenntnis, stellte später in seinem Schlussplädoyer aber fest: "Geldmangel ist vielleicht eine Erklärung, aber natürlich keine Entschuldigung."

Zu klären war zuvor jedoch noch der Vorfall im Hahnenkamm. Daniela K. bestritt nämlich ihre Absicht zu stehlen. Es sei zwar richtig, dass sie die beiden Packungen Mascarpone in ihrer Handtasche verstaut habe. Jedoch habe sie nur in ihrer Sorge um die vorauslaufende kleine Tochter vergessen, diese auch zu bezahlen. Es sei schließlich schon früher vorgekommen, dass ihre Tochter auf die Straße vor dem Lebensmittelmarkt gelaufen war.

Dieser Darstellung widersprach jedoch einer der beiden Zeugen zum Fall. Die Kassiererin hatte nach eigenen Angaben gesehen, wie Daniela K. die beiden Packungen Mascarpone einsteckte. Da sie gegen die Frau, die regelmäßig in dem Supermarkt einkaufe, bereits früher Verdachtsmomente gehabt habe, habe sie die Angeklagte genau beobachtet. Als sie den Supermarkt verlassen wollte, habe sich Daniela K. auf Nachfrage zunächst geweigert, ihre Tasche zu öffnen.

Schuldig in allen Fällen

Diese Aussage überzeugte letztendlich auch den Richter. Gunter Hommrich sprach die Angeklagten in allen drei Fällen schuldig. Beiden hielt er dabei zugute, dass Patricia G. in beiden Fällen, Daniela K. zumindest überwiegend geständig gewesen war. Zudem wirkte sich der insgesamt geringe Beutewert strafmildernd aus. Gegen Daniela K., die nicht vorbestraft war, verhängte er eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Im Fall von Patricia G. pflichtete Hommrich der Einschätzung des Staatsanwalts bei, dass aufgrund der Vorstrafen keine reine Geldstrafe mehr zu vertreten sei. Die Angeklagte war bereits zweimal wegen früherer Diebstähle verurteilt worden, und wurde deshalb nun zu insgesamt vier Monaten auf Bewährung verknackt. Außerdem müssen die 30- und die 24-Jährige die Verfahrenskosten tragen.

Was die Schwester von Patricia G. betrifft: Gegen sie beantragte die Staatsanwaltschaft wegen des Diebstahls in dem Gunzenhäuser Supermarkt ein Strafbefehlsverfahren. Laut Aussage von Patricia G. lebt ihre Schwester mittlerweile in Österreich. Die genauen Umstände der Angeklagten und ihres Umfeldes blieben unklar. So war während des Prozesses die Rede von einem Clan, der bereits vorher durch gemeinschaftliche Diebstähle aufgefallen sei.