Gunzenhausen: Fahrrad-Stellplätze werden Pflicht

28.5.2018, 15:59 Uhr
Gunzenhausen: Fahrrad-Stellplätze werden Pflicht

© Wolfgang Dressler

Wer in Gunzenhausen künftig ein Haus mit mehr als vier Wohneinheiten baut, der muss auch Raum für Fahrradstellplätze vorsehen, so will es die neue Satzung mit dem etwas sperrigen Titel "über die Herstellung Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder". Je vollendeter 50 Quadratmeter Gesamtwohnfläche muss ab sofort ein Fahrradparkplatz vorgesehen werden.

Gunzenhausen hat sich — anders als Weißenburg, wo der Stadtrat dies erst jüngst explizit ablehnte — um das Zertifikat "Fahrradfreundliche Stadt" beworben. Und eine Voraussetzung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK), die dieses Qualitätssiegel vergibt, ist eben eine solche Satzung. Da die Organisation die Altmühlstadt bereits am morgigen Mittwoch gründlich unter die Lupe nimmt, hat der Stadtrat diese Bedingung nun quasi in letzter Sekunde auf den Weg gebracht.

Das Thema war bereits ausführlich und positiv im Bau- und Umweltausschuss behandelt worden. Eine Grundsatzdiskussion sollte deshalb im Stadtrat nicht mehr geführt werden. Zumal, darauf wies die SPD-Fraktionsvorsitzende Angela Schmidt hin, an der Satzung kein Weg vorbeiführe, "wenn wir die Zertifizierung fahrradfreundliche Stadt wollen". Die Satzung wird ganz klar erwartet, machte auch Bürgermeister Karl-Heinz Fitz klar, eine "Mogelpackung" werde von der AGFK nicht akzeptiert.

Für alle bestehenden Gebäude gibt es Bestandschutz, das heißt, hier muss nicht nachgerüstet werden. Das gilt auch für Sportplätze, -hallen und Bäder. Im Falle eines Neubaus müsste laut Satzung im Einzelfall entschieden werden. Kinder- oder Schülerheime benötigen je fünf Betten einen Abstellplatz, gleiches gilt für Personalwohnheime.

Für Geschäftsräume wie Büros, Läden oder Praxen muss künftig je 100 Quadratmeter anzurechnende Nutzfläche ein Fahrradabstellplatz geschaffen werden. Auch für Gaststätten (je 20 Quadratmeter), Hotels und Pensionen (je 30 Betten) und Jugendherbergen (je 10 Betten) ist das künftige Vorgehen genau geregelt. Bei diesen Richtzahlen, informierte Stadtbaumeisterin Simone Teufel, habe sich die Verwaltung an der Stadt München orientiert.

Ein Kfz-Stellplatz ist rund 12 Quadratmeter groß. Auf dieser Fläche bekommt man laut Teufel mindestens fünf Fahrradparkplätze unter, setzt man 1,5 Quadratmeter pro Drahtesel an, dann sind es sogar acht.

Geklärt werden musste auch noch die Höhe der Ablösebeiträge. Wer nicht genügend Platz für die geforderten Autostellflächen hat, kann fehlende Parkplätze für je 4000 Euro bei der Stadt ablösen. Für Fahrradstellplätze wurden 500 Euro festgelegt.

Die Satzung wurde vom Stadtrat einstimmig abgesegnet. Bei der Frage der Ablösesumme verweigerte Erika Gruber (CSU) ihr Plazet.

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