Gunzenhausen sagt Nein zu beleuchteter Plakatwand

19.10.2018, 06:01 Uhr
Gunzenhausen sagt Nein zu beleuchteter Plakatwand

© Marianne Natalis

Es war bereits das zweite Mal, dass sich der Stadtratsausschuss mit diesem Thema befassen musste. Denn nachdem das Gremium dem Bauantrag im ersten Anlauf das gemeindliche Einvernehmen mit Blick auf die exponierte Lage und die mögliche Verkehrsgefährdung verweigert und daraufhin auch das Landratsamt eine Baugenehmigung nicht erteilt hatte, zog der Bauwerber vor Gericht. Und erhielt dort nun Recht.

Das Gericht, berichtete Bürgermeister Karl-Heinz Fitz in der Sitzung, erkannte an dieser Stelle keine Verkehrsgefährdung. Der Vertreter des Landratsamts erklärte daraufhin in der mündlichen Verhandlung, dass man die Baugenehmigung erteilen werde. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt, so Fitz weiter. Die Weißenburger Behörde hat nun der Stadt nahegelegt, das Einvernehmen doch zu erteilen.

An der "sehr, sehr misslichen Entwicklung" ärgern Fitz gleich mehrere Punkte. Zum einen wurde die Stadt als direkt Betroffene nicht zur Verhandlung geladen und auch nicht gehört. Zum anderen habe das Landratsamt mit seiner Zusicherung nun über den Kopf der Stadt hinweg "einen Pflock eingeschlagen".

Schließlich, und das ist in Augen des Verwaltungschefs sicher das gewichtigste Argument, handelt es sich bei diesem Knotenpunkt direkt vor der Bahnunterführung um einen "neuralgischen Punkt", den täglich rund 13 000 Fahrzeuge passieren. Deshalb soll an der sehr unübersichtlichen Einmündung des Bahnhofplatzes in die Bahnhofstraße auch eine Ampel errichtet werden.

Nicht zu verantworten

Einen beleuchteten "Hingucker", der in die Ferne wirkt — damit wirbt der Antragsteller sogar — sei an dieser Stelle nicht zu verantworten. Zudem versuche Gunzenhausen seit Jahren, die Werbung im Stadtgebiet einigermaßen in den Griff zu bekommen.

Aus diesen Gründen forderte Fitz die Mitglieder des Bauausschusses auf, diesem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erneut zu verweigern. Der Landkreis könne die Baugenehmigung dann zwar immer noch über den Kopf der Stadt hinweg erteilen, doch "wir sollten uns das nicht sang- und klanglos gefallen lassen".

"Wir müssen wenigstens sagen, dass wir das nicht wollen", ging Daniel Hinderks (SPD) in dieser Frage mit dem Bürgermeister konform, und auch Dr. Werner Winter (Freie Wähler" forderte dazu auf, "hart" zu bleiben und alle Rechtsmittel auszuschöpfen. "Unverständlich" war die Entscheidung des Gerichts für Manfred Pappler (CSU). An dieser unübersichtlichen Stelle einen "Eye-Catcher" zu setzen, führe nur zu zusätzlicher Gefährdung. Helga Betz (Grüne) hielt einen einstimmigen Beschluss in dieser Sache für wichtig.

Dass der Stadt "immer wieder das Heft des Handelns entzogen wird und wir als Stadt nicht mehr Einfluss darauf haben", wo was hängen darf und wo nicht, ist für Friedrich Kolb "mehr als ärgerlich". Er erinnerte an die unerwünschte Plakatwand am sogenannten "Storchenfischereck".

Stadtbaumeisterin Simone Teufel brachte daraufhin einmal mehr eine Gestaltungssatzung ins Spiel: Die "würde helfen".

Im ausführlichen Beschlusstext ist die Situation an der Einmündung noch einmal deutlich geschildert. Dort wird auf die "sehr eingeschränkten Sichtverhältnisse" für alle Verkehrsteilnehmer hingewiesen, die Bahnhofstraße sei, vom Bahnhofplatz kommend, "sehr schwer zu überblicken". Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde bereits — auf Antrag von Helga Betz — auf 30 km/h reduziert.

Zudem, auch dies geht aus dem Beschluss hervor, entspricht die elektronische Plakatwand, die auf einem Monofuß stehen soll, nicht den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung. "Unter anderem die Höhe der Anlage, die Gestaltung der Oberfläche, aber vor allem die Beleuchtung führen zu einer Verunstaltung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes", heißt es dort.

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