Kein Ratsbegehren über Hochwasserschutz in Gunzenhausen

4.8.2015, 08:00 Uhr
Kein Ratsbegehren über Hochwasserschutz in Gunzenhausen

© Marianne Natalis

Prinzipiell ist ein Bürgerbegehren zu diesem Thema möglich, das wurde in der jüngsten Sitzung des Stadtrats deutlich. Das von den Grünen beantragte Ratsbegehren wurde jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Die Stadtratsfraktion der Grünen hatte bereits Anfang Mai ein solches Ratsbegehren beantragt. Kein Thema habe in den vergangenen Jahren, begründete Fraktionsvorsitzender Peter Schnell in der jüngsten Sitzung des Stadtrats noch einmal kurz den Antrag, für „so viel Unmut“ innerhalb der Bevölkerung gesorgt. Die Grünen sehen in dem vom Wasserwirtschaftsamt geplanten Hochwasserschutz einen „erheblichen Eingriff in das Stadtbild“, das damit für Jahrzehnte „zementiert“ werde.

Schnell machte deutlich, dass er keine erneute „Grundsatzdiskussion“ im Stadtrat suche. Unter seinen Kollegen gebe es eine breite Mehrheit, „die die vom Wasserwirtschaftsamt vorgelegte Lösung akzeptiert“. Die ins Auge gefassten Maßnahmen gehören für die Grünen aber zu den Dingen, die die Bevölkerung unmittelbar betreffen und bewegen. Daraus zog Peter Schnell den für ihn naheliegenden  Schluss: „Wer, wenn nicht die Bürger, sollten das entscheiden?“

Ein Ratsbegehren heißt nichts anderes, als dass der Stadtrat ein Bürgerbegehren initiiert. Zwar ist Hochwasser Aufgabe des Freistaats, doch da die Stadt hier unmittelbar betroffen ist, wäre ein Bürgerbegehren zulässig, das sieht auch der Stadtrat so und untermauerte das mit einem entsprechenden Beschluss.

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