Landkreis Ansbach: Banker ergaunerte 90.000 Euro

15.3.2017, 17:30 Uhr
Landkreis Ansbach: Banker ergaunerte 90.000 Euro

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Die Bankbranche ist nach den Ereignissen auf den Finanzmärkten vor zehn Jahren zum Teil in Verruf geraten. Millionengehälter, Staatshilfe und maßlose Gier kommen manchen in den Kopf, wenn es um Banker geht. Von Millionengehältern konnte ein 43-jähriger Mitarbeiter einer Bank aus dem südlichen Landkreis Ansbach nur träumen. Trotz Anstellung in leitender Position, bekam er am Monatsende höchstens 2100 Euro Nettogehalt. Zu wenig für ihn, so seine Sicht, da er ein Haus finanzieren musste und zumindest nach außen den Schein wahren wollte, es gehe ihm blendend.

Doch um den vermeintlichen Erwartungen der Gesellschaft zu entsprechen, braucht der Mann Geld. In drei Vereinen war er als Kassier tätig, in einem anderen als Vorstand. Seit 2006 hat er seine Funktion als Verwalter der Kasse und als Bankkaufmann genutzt, um mehrmals Geld von den Vereinskonten auf sein privates Girokonto zu überweisen.

Ältere Kunden geprellt

Von 2010 an – die Fälle davor sind bereits verjährt – bis zum Auffliegen der Masche 2015 kam es insgesamt 78 Mal zu unberechtigten Überweisungen oder Barabhebung – strafbar als Untreue. Zudem zweigte der gebürtige Gunzenhäuser zwölf Mal hohe Summen von den Konten einiger Bankkunden ab. Meist waren es ältere und alleinstehende Männer und Frauen, die wohl ihren Kontostand nicht so oft kontrollieren. Bis einer Mitarbeiterin der Bank die Geldströme auffielen.

An gut 90 500 Euro kam der Angeklagte in den fünf Jahren. Aufgefallen ist das keinem – trotz diverser Kontrollmechanismen. Denn jeder Vereinskassier muss sich jährlich der Kassenprüfung stellen. Doch hier fehle manchmal die Ernsthaftigkeit, wie ein Ermittler der Ansbacher Kripo aussagte. "Oft wird die Kasse bei einem Bier im Esszimmer des Kassiers geprüft und die Entlastung des Vorstands dann per Handzeichen durchgewunken", meint der Beamte.

Denn hätten die Kassenprüfer der Vereine besser hingeschaut, hätten ihnen durchaus die Rechnungen der Versandhändler auffallen können, bei denen der Angeklagte Hemden bestellte. Für die Barabhebungen habe er sich auch immer einen Verwendungszweck ausgedacht, damit keiner Verdacht schöpfe.

Auch seiner Bank sind die Zahlungen jahrelang nicht aufgefallen. So gab es zwar die Anordnung, dass alle Überweisungen über 2500 Euro von einer zweiten Person gegengezeichnet werden müssen. "In der Praxis setzt du einfach deine Unterschrift darunter, ohne es groß nachzuprüfen", beschreibt der Angeklagte seinen Arbeitsalltag. Über die Vereinskonten durfte er als Kassier verfügen. Die Kundenkonten waren allerdings tabu. So musste sich der 43-Jährige etwas anderes einfallen lassen.

Kollegin wurde misstrauisch

Er begann, Überweisungsträger auszufüllen und mit einer gefälschten Unterschrift zu versehen. Die insgesamt zwölf Fälle bescheren ihm den zweiten Anklagepunkt der Urkundenfälschung. Bei der letzten Tat im Juli 2015 wurde eine Mitarbeiterin der Bank misstrauisch und alarmierte ihre Vorgesetzten.

Was den Angeklagten zu seiner Tat getrieben hat? Er fühlte sich schon länger unglücklich in seinem Beruf, der Druck sei groß gewesen. Zudem hatte er versucht, sich ein zweites Standbein mit einer Selbstständigkeit in einem ganz anderen Arbeitsfeld zu schaffen. Ein Teil des nötigen Startkapitals kam auch von den Konten.

Er könne sich selber nicht erklären, wie es soweit kommen konnte. Es tue ihm aber leid. Nach dem Bekanntwerden der Vorfälle hat die Bank ihm fristlos gekündigt. Die Revision machte die unberechtigten Buchungen ausfindig und stellte sie ihm in Rechnung. Der 43-Jährige hat inzwischen sein Haus verkauft und konnte mit dem Geld sowie einer Unterstützung seiner Familie sämtliche unberechtigte Überweisungen an die Vereine und Kunden zurückzahlen.

Ohne Haus, ohne Arbeit und mit angeschlagener geistiger Gesundheit sitzt der 43-Jährige nun vor der Anklagebank des Ansbacher Schöffengerichts und bangt um seine Zukunft. Die Vorwürfe der Anklage räumt er vollumfänglich ein, beschreibt dem Gericht detailliert die Arbeitsabläufe in der Bank und wie es ihm gelang, über Jahre an das Geld zu kommen. Staatsanwalt Martin Bimmerlein fordert aufgrund der hohen Anzahl an Taten sowie der hohen Summe eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. In seinem Plädoyer berücksichtigt er bereits den Täter-Opfer-Ausgleich, der durch die Rückzahlung sämtlicher Forderungen bestand.

Täter steht vor dem Nichts

Der Verteidiger des 43-Jährigen, Bernd Hönicka, bittet das Gericht um eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Sein bislang nicht vorbestrafter Mandant stehe sowieso schon vor dem Nichts und müsse sich nun eine neue Existenz aufbauen. Denn in seinen alten Beruf als Bankkaufmann könne er nicht mehr zurück, er möchte sich eine Zukunft an einem anderen Ort aufbauen.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichterin Kerstin Wind verurteilt den 43-Jährigen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Die Kammer rechnete dem Mann sein vollumfängliches Geständnis positiv an. So habe er dem Gericht eine aufwändige Zeugenvernehmung und Beweisaufnahme erspart, sagt Wild. Dass er sämtliches Geld zurückgezahlt hat, sei auch nicht selbstverständlich in solchen Fällen. Doch ist dem Gericht klar, dass der Banker sein ihm entgegengebrachtes Vertrauen missbraucht hat, um sich zu bereichern.

Der 43-Jährige zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Er möchte demnächst eine Umschulung beginnen, um wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.