Landkreis lässt Altkennzeichen GUN wieder zu

1.3.2013, 16:56 Uhr
Landkreis lässt Altkennzeichen GUN wieder zu

© Wolfgang Dressler

Am Donnerstag setzte sich Landrat Gerhard Wägemann mit Vertretern der im Kreistag vertretenen Parteien zusammen. Mit an Bord waren auch der Bürgermeister Joachim Federschmidt und Vertreter der Stadtratsfraktionen aus Gunzenhausen. Es ging darum, ob und wie der Landkreis den Beschluss des bayerischen Ministerrats zur Wiedereinführung von Altkennzeichen umsetzt. Das Thema sei ausführlich erörtert worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts.

Trotz der Zulassung von GUN als Wunschkennzeichen bleibt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weiterhin die Kennung WUG als Standardkennzeichen bestehen. Die Auswahl der Kennung GUN ist somit nur als Wunschkennzeichen möglich, wofür – wie bisher bei Wunschkennzeichen üblich – im Falle einer Neuanmeldung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von maximal 12,80 Euro berechnet wird. Im Falle einer Umkennzeichnung (Kennzeichenwechsel innerhalb des Landkreises) fallen hier weitere Kosten in Höhe von 29,90 Euro an. Die konkrete Ausformung der Wunschkennzeichen soll dabei wie bisher auch mit einem oder zwei Buchstaben und bis zu drei beziehungsweise vier Ziffern nach führender Kennung WUG oder GUN erfolgen. Die Reservierung der Kennung GUN als Wunschkennzeichen kann dabei unabhängig vom jeweiligen Wohnort des Antragstellers im Landkreis erfolgen.

Das Landratsamt weist weiter darauf hin, dass derzeit eine Reservierung der Kennung GUN als Wunschkennzeichen EDV-technisch noch nicht möglich ist. Sobald die EDV-mäßigen Voraussetzungen geschaffen worden sind, wird dies in Form einer gesonderten Pressemitteilung noch bekanntgegeben werden. Die Kfz-Zulassungsstelle werde sich darum bemühen, die notwendigen technischen Voraussetzungen baldmöglichst zu schaffen. Im Vorfeld dieser technischen Lösung können jedoch keine Reservierungen mit der Kennung GUN angenommen werden. Das Landratsamt bittet dafür um Verständnis.

((ContentAdd))Für die tatsächliche Ausgabe der Wunschkennzeichen an die Fahrzeughalter zum Anbringen an das Fahrzeug fehlt allerdings noch die Veröffentlichung der zugelassenen Altkennzeichen im Bundesanzeiger. Diese wird nach aktuellen Informationen voraussichtlich erst im Juli dieses Jahres erfolgen. In dem Zusammenhang wird das Landratsamt das Wunschkennzeichen GUN dem bayerischen Wirtschaftsministerium mitteilen und um entsprechende Weitergabe an das Bundesverkehrsministerium bitten.

Die weiteren vor der Gebietsreform gültigen Kennzeichen im heutigen Kreisgebiet EIH, DON und HIP wird es im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen als Wunschkennzeichen nicht geben, da durch die Bildung von unterschiedlichen Nummernkreisen in Absprache mit den dafür zuständigen benachbarten Landratsämtern ein erhöhter Verwaltungsaufwand entstünde. Zudem liegen diese namensgebenden Städte außerhalb des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen.

Wie der Landrat zum Entscheidungsweg darlegte, ist die Frage der Ausgabe von Unterscheidungszeichen für Kraftfahrzeuge eindeutig eine staatliche Aufgabe des Landratsamts. Die Einholung einer abschließenden Entscheidung des Kreistags, ob beziehungsweise welche Altkennzeichen wieder zugelassen werden sollen, hätte im konkreten Fall ohnehin keine Bindungswirkung für den Landrat entfaltet. Ein Beschluss des Kreistags zu dieser Frage wäre lediglich eine unverbindliche Handlungsempfehlung für den Landrat gewesen.

Nach den Worten des Landrats wäre eine Beteiligung des Kreisparlaments, neben der klaren Rechtslage, auch politisch nicht sinnvoll, sondern könnte sehr leicht zu Irritationen und Verstimmungen führen. „Dann kriegen wir eine Diskussion, die wir nicht wollen. Wir wollen vielmehr unseren bisherigen politischen Kurs weiterführen und nicht durch Nebenthemen belasten", sagte Wägemann dem Altmühl-Boten.

Andere Landkreise sind Wägemann in dieser Hinsicht ein warnendes Beispiel. So wollte der Landrat von Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Altkennzeichen zulassen und brachte das Thema in den Kreistag. Dort habe es dann eine Debatte gegeben, die sich vom eigentlichen Thema entfernte. Im Landkreis Nürnberger Land war der dortige Landrat ebenfalls positiv zu den Altkennzeichen eingestellt, doch der Kreistag war mehrheitlich dagegen. „Mein Kollege im Nürnberger Land hat jetzt ein Problem. Wenn er über das Votum der Kreisräte hinweggeht, dann fragen die sich, warum sie überhaupt abgestimmt haben, wo doch der Landrat eh macht, was er will. Oder er schließt sich der Meinung des Kreistags an, und dann fragen sich die Bürger, warum bei ihnen keine Altkennzeichen möglich sind, in den Nachbarlandkreisen dagegen sehr wohl,", so Wägemann. Er hält in diesem Zusammenhang die Vorgehensweise des bayerischen Wirtschaftsministeriums für nicht glücklich. Die Altkennzeichen, das falle unbestritten in die Kompetenz des staatlichen Landratsamts. Aus München habe es dann aber ergänzend geheißen, die Landräte könnten sich eine – nicht bindende – Empfehlung des Kreistags holen. Hier habe man statt Klarheit Verwirrung geschaffen.

In der Zulassung von GUN als Wunschkennzeichen sieht Wägemann keine Beeinträchtigung der bisherigen Bemühungen, dem Landkreis zu einer stärkeren gemeinsamen Identität zu verhelfen. Der im Jahr 2009 begonnene Identifikationsprozess, der mit der Wahl des Regionsnamens „Altmühlfranken" sowie mit der Schaffung der Wort-/Bildmarke „altmühlfranken – Der starke Süden" seinen Einstieg fand, sei im Rahmen der laufenden Regionalentwicklungsbemühungen des Landkreises gut vorangekommen und werde auch in den kommenden Jahren unverändert fortgesetzt werden.

Die im Zuge der Einführung der Altkennzeichenregelung entstandene öffentliche Diskussion über eine mögliche angestrebte Umbenennung des Landkreises in „Altmühlfranken" scheidet für Landrat Wägemann derzeit als Entwicklungsoption aus. Seiner Meinung nach ist die Zeit derzeit noch nicht reif für diesen Schritt. Dies habe er stets – trotz anderslautender Medienberichte – eindeutig so formuliert und immer betont, dass es sich hier im Rahmen der laufenden Kennzeichendebatte um eine rein theoretische Variante handeln würde. Seine Entscheidung, die Kennung „AF" für „Altmühlfranken" im Hinblick auf eine eventuell zu einem späteren Zeitpunkt folgende Umbenennung des Landkreises beim Bundesverkehrsministerium reservieren zu lassen, sei hier lediglich eine rein vorsorgliche Entscheidung gewesen, die mit der aktuellen Altkennzeichendebatte nicht in direktem Zusammenhang stehe.

Der Gunzenhäuser Bürgermeister Joachim Federschmidt verkündete bereits am Donnerstagabend im Stadtrat das Ergebnis der Besprechung im Landratsamt. Er machte dabei aus seiner Zufriedenheit keinen Hehl. Die Argumente, die die Stadt vorgebracht habe, seien gehört und berücksichtigt worden. Die Stadträte zeigten keine Reaktion – wer zufrieden ist, kann ganz gelassen schweigen.

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