Pressekonferenz des LBV am Altmühlsee

10.10.2015, 08:00 Uhr
Pressekonferenz des LBV am Altmühlsee

© Uli Gruber

Bei ihrer Tagung in Muhr am See hat die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) „Stromtod“ deshalb vier Forderungspunkte mit dringendem Handlungsbedarf aufgestellt.

Unter Einbeziehung aktueller Problemfälle und bisheriger Unfälle an unzureichend gesicherten Strommasten verabschiedeten die Tagungsteilnehmer folgende Resolution: Weil die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zur Sicherung aller gefährlichen Mittelspannungsmaste bis Ende 2012 nicht erfüllt wurden, fordert die BAG „Stromtod“ für dieses Vollzugsdefizit eine Überprüfung durch die Behörden, deren Kontrolle bisher äußerst unbefriedigend verlaufen ist. Des Weiteren müssen Altlasten mit wirkungslosen Maßnahmen nach neuestem Standard zügig nachgebessert werden.

Zu Punkt drei wurde im Rahmen  der Zusammenkunft in Muhr am See erörtert, dass Eisenbahnbetreiber seit 2010 gesetzlich verpflichtet sind, vogelsichere Oberleitungsanlagen zu errichten. Hierzu sowie für die dringend erforderliche Nachrüstung Tausender bestehender Masten gebe es immer noch keine zufriedenstellende Richt­linie. Von DB Netz wird verlangt, im Zuge der laufenden Verhandlungen endlich zum Abschluss einer rechtskonformen  Vogelschutzrichtlinie zu kommen. Ferner wird gefordert, die internationale Umsetzung der Bonner und Berner Konvention zügig zu verfolgen, um gefährdete Großvogelarten auch auf den Zugwegen und in den Winterquartieren zu schützen.

Die für das Referat Artenschutz beim LBV zuständige Diplom-Biologin Oda Wieding brachte es auf den Punkt: „Wir haben in Bayern aktuell immer noch mindestens über 10 000 ungesicherte gefährliche Strommasten. Dazu kommen viele Maste mit ungenügender Sicherung, an denen immer noch Störche und andere seltene Großvögel sterben, weil die Entschärfungsmaßnahmen nicht wirken.“ „Ein ähnliches Bild zeigt sich in ganz Deutschland“, ergänzte NABU-Stromexperte Eric Neuling. Ein Großteil der Netzbetreiber habe die Gesetzeslage respektiert und die Masten nach dem neuesten und darüber hinaus auch gut definierten Stand der Technik entschärft. Bedrohte Großvogelarten hätten dadurch unmittelbar profitiert.

„Ein Teil der Firmen hält sich aber nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Entschärfung oder praktiziert weiterhin Bastellösungen, die nicht alle Vögel vor dem Stromtod schützen“, fügte Neuling hinzu. Diese Defizite würden nach wie vor die Ausbreitung und Wiederansiedlung seltener und stark gefährdeter Großvogelarten wie Steinadler oder Fischadler bedrohen – insbesondere in Süddeutschland. „Ganz dringend sind jetzt auch die Verhandlungen mit der Bahn zum Abschluss zu bringen und wirkungsvolle Vogelschutzmaßnahmen an Oberleitungsmasten einzusetzen“, erklärte Winfried Böhmer, Sprecher der BAG „Stromtod“.

Dr. Dieter Haas, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft, machte ebenfalls keinen Hehl aus seiner Meinung: „Auch im Ausland, vor allem auf den Zugwegen und in den Winterquartieren, muss umgehend die Unterstützung für die dortigen Vogelschutzverbände stattfinden“. Für die europäischen Störche, Adler und Geier, die in Afrika überwintern, stellten solche Verluste immer noch eine primäre Gefährdungsursache dar.

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