Über 54000 Pflegeleistungen

10.7.2010, 00:00 Uhr
Über 54000 Pflegeleistungen

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Der Vorsitzende freute sich bei der Begrüßung über die relativ große Besucherzahl. Seinem Bericht war zu entnehmen, dass der Verein zurzeit 312 Mitglieder zählt und man sich als Förderverein des Diakonischen Werks (DW) Dinkelsbühl-Wassertrüdingen versteht. Die Tätigkeit des Vereins erstrecke sich auf die ambulante Pflege und die Betreuung von an Demenz erkrankten Personen. Für den ambulanten Pflegebereich erstattete Schwester Christine Roth den Tätigkeitsbericht. Sie gab bekannt, dass im abgelaufenen Berichtszeitraum 64 Patienten zu betreuen waren. Dabei wurden über 54.000 Pflegeleistungen erbracht. Diese hohe Anzahl resultiere aus dem vom Pflegegesetz vorgegebenen Abrechnungsmodus, denn es müsse jede Einzelver-richtung des Pflegepersonals detailliert registriert und abgerechnet werden. Im Weiteren wurden mit 61 Patienten Beratungsgespräche geführt und in der Verhinderungspflege waren über 3.000 Leistungsfälle zu verzeichnen. Um die Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten, werden diese mit zwei Betreuungstouren bedient.

Betreuungstag in Ehingen

Schwester Gerlinde Gamisch stellte das Betreuungsangebot für Pflegebedürftige vor. Sie wies darauf hin, dass seit Dezember 2009 jeweils mittwochs von 9 bis 16.30 Uhr im Haus der Diakonie in Ehingen ein Betreuungstag stattfindet. Dieses Angebot werde überaus gerne angenommen. Sollte die Resonanz weiter anhalten, so müsse man eventuell eine Erweiterung ins Auge fassen. Schriftführerin Gabi Doberer verlas das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung und ließ die Geschehnisse aus der jüngeren Vergangenheit nochmals aufleben. Den Bericht zur Jahresrechnung 2009 erstattete in Vertretung von Kassier Werner Wagner DW-Geschäftsführer Walter. Die bekannt gegebenen Zahlen wiesen eine überaus positive Bilanz aus. Deshalb will man einen Betrag von 2.500 Euro für den Demenzbetreuungsbereich bereitstellen, um erbrachte zusätzliche Leistungen, die von Kranken- beziehungsweise Pflegekassen nicht abgedeckt werden, zu finanzieren. Der beantragten Entlastung stimmte die Versammlung ohne Gegenstimme zu. In ihren Grußworten lobten sowohl 2. Bürgermeisterin Breit als auch Bürgermeister Walter die vielfältigen Leistungen, die der Verein erbringt, und unterstrichen, dass die ambulante Pflege in den kommunalen Gremien einen hohen Stellenwert genießt.

Über das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informiert

Notarin Dr. Stiebitz ging auf das Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Vorsorge in jedem Alter und für alle Lebenssituationen“ ein. Infolge einer Krankheit oder wegen des Alters könne jede Person in die Lage kommen, nicht mehr für sich zu handeln. Dabei verwies sie darauf, dass selbst im engsten Familienkreis eine gegenseitige Vertretung kraft Gesetzes nicht einfach möglich ist. Es müsse vielmehr vom Gericht ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter bestellt werden. Dies könnten nahestehende Personen, aber auch berufsmäßige Betreuer sein. Deren Handlungen unterlägen der gerichtlichen Kontrolle und verursachten Kosten. Dem Betreuungsgericht könne man aber einen Wunschkandidaten im Rahmen einer Betreuungsverfügung benennen. Eine Vorsorgevollmacht macht eine Betreuung nicht erforderlich. Durch diese Vollmacht werden einer Person des Vertrauens entsprechende Handlungsbefugnisse eingeräumt. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn im Regelfall handelt es sich hier um eine sofort gültige Generalvollmacht, so die Referentin. Es sei darauf zu achten, dass die Vollmacht juristisch akkurat formuliert ist und dem Vollmachtgeber die rechtlichen Folgen bewusst sind. Mittels Gesetz sei festgelegt, dass in bestimmten Fällen ohnehin eine zumindest notariell beglaubigte Vollmacht vorliegt.

Patientenverfügung erteilt dem Arzt verbindliche Weisungen

Im Weiteren führte die Juristin aus, dass oftmals mit der Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung verbunden wird. Mit einer Patientenverfügung werde festgelegt, welche medizinische Behandlung man will beziehungsweise ablehnt, wenn sich die betreffende Person in einer Lage befindet, in der der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Durch eine Patientenverfügung nehme man unter Umständen den Angehörigen eine schwere Entscheidung ab und erteile dem behandelnden Arzt innerhalb der gesetzlichen Regelungen verbindliche Weisungen. Die Veranstaltung fand mit einer Andacht von Pfarrer Michael Granzin aus Unterschwaningen und den Dankesworten des stellvertretenden Vereinsvorsitzenden Karl Bößenecker ihren Abschluss.