Vierfacher Mord in Gunzenhausen: Anklage erhoben

7.1.2019, 12:38 Uhr
Vierfacher Mord in Gunzenhausen: Anklage erhoben

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Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen besteht, wie Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger nun mitteilt, der Verdacht, dass der Angeschuldigte im Juni 2018 den Beschluss fasste, seine Kinder und seine von ihm getrennt lebende Ehefrau zu töten. Zur Umsetzung seines Planes soll sich der Angeschuldigte neue Messer gekauft und sich mit diesen in die frühere gemeinsame Wohnung in Gunzenhausen geschlichen haben.

Dort soll der Angeschuldigte seine drei schlafenden Kinder im Alter von drei, sieben und neun Jahren sowie seine 29-jährige Ehefrau heimtückisch ermordet haben und sodann vom Balkon der Wohnung im dritten Obergeschoss gesprungen sein.

Hauptverfahren eröffnet

Der Angeschuldigte wurde im Dezember 2018 vor Erhebung der Anklage aufgrund des Ergebnisses des vorläufigen psychiatrischen Sachverständigengutachten aus einer forensischen Klinik in eine Justizvollzugsanstalt verlegt, da keine hinreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung, die zur Tatzeit relevant gewesen wäre, festzustellen seien. Das Amtsgericht Ansbach hatte dazu einen entsprechenden Haftbefehl erlassen.

Ferner besteht der Verdacht, dass der Angeschuldigte zwei seiner Kinder in der Woche vor dem Tatgeschehen körperlich misshandelt hat. Der Anklagevorwurf lautet deshalb auf Mord in vier Fällen sowie vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ansbach hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem 29 Zeugen und 13 Sachverständige benannt.


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