Wakeboard-Anlage für 2016 am Brombachsee geplant

31.12.2014, 14:25 Uhr
Ab dem zweiten Quartal 2016 soll es eine Wakeboard-Anlage am Brombachsee geben.

© Daniel Naupold/dpa Ab dem zweiten Quartal 2016 soll es eine Wakeboard-Anlage am Brombachsee geben.

Die Anlage soll in der Bucht zwischen der Badehalbinsel und der Gemeinde Absberg errichtet werden. Der bestehende öffentliche Strandabschnitt soll dabei weitestge­hend erhalten bleiben. Ebenso darf keine Verankerung der Mastanlagen in dem zur Gemeinde Absberg hinge­wandten Uferabschnitt erfolgen, da in diesem Bereich Naturschutzflächen vorhanden sind.

Der an der östlichen Spitze der Ba­dehalbinsel, direkt am Badestrand ge­legene Jugendzeltplatz umfasst ein Betriebsgebäude, eine überdachte Veranstaltungshütte sowie Freiflä­chen für den Betrieb des Zeltplatzes. Da der Jugendzeltplatz in unmittel­barer Nähe zur Wakeboardanlage liegt, erscheint es dem ZVB sinnvoll, dass sowohl Zeltplatz als auch Wake­boardanlage in einer Hand bleiben, damit es dem Betreiber möglich ist, die Synergieeffekte beider Teilberei­che zu nutzen und die Zulassung zum Zeltplatz auch nur auf sportbegeister­te Familien und Jugendliche zu be­grenzen, erklärt ZVB-Geschäftsfüh­rer Dieter Hofer.

Für den Betrieb der beiden Bereiche muss ein Betriebsgebäude mit ange­schlossener Gastronomie sowie sani­tären Anlagen neu gebaut werden. Die Gebäude sollen sich laut Vorgaben des ZVB harmonisch in das Landschafts­bild einfügen und den vorhandenen Strandbereich nicht verbauen. Da der Großteil der Anlage auf den Flächen des Freistaats Bayern errichtet wird, ist ein Verkauf der Flächen oder eine Vergabe im Erbpachtverfahren nicht möglich.

Dem Bewerber wird für die Errich­tung und den Betrieb der Wakeboard­anlage ein langfristiger Pachtvertrag von 25 Jahren mit entsprechender Verlängerungsoption in Aussicht ge­stellt.

Voraussichtlich noch bis Sommer 2015 befindet sich ein Biologe zur Er­stellung eines SAP-Gutachtens (spe­zielle artenschutzrechtliche Prüfung) in dem Gebiet. Erst danach kann Ho­fer zufolge eine verbindliche Aussage zur überbaubaren Fläche getroffen werden. Die Ausschreibung für die Errichtung und den Betrieb der ge­nannten Einrichtungen muss parallel zum SAP-Verfahren erfolgen, damit nach dessen Abschluss zeitnah mit der Verwirklichung der Anlagen begon­nen werden kann.

Dass der ZVB einen geeigneten In­vestor für die Wakeboardanlage fin­den wird, davon ist Landrat Gerhard Wägemann überzeugt, wie er jüngst in einer ZVB-Sitzung bekräftigte. Eine vergleichbare Anlage im Oberpfälzer Seenland habe sich für alle Beteilig­ten als voller Erfolg erwiesen.

Die Ausschreibungsunterlagen können per Mail be­stellt werden. Weitere Informationen gibt es bei ZVB-Geschäftsführer Dieter Hofer unter Telefon 09144 / 571.

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