Weniger Unfälle und weniger verletzte Personen

5.3.2015, 13:00 Uhr
Weniger Unfälle und weniger verletzte Personen

© Jürgen Eisenbrand

Musste im Jahr zuvor noch eine Person im Straßenverkehr ihr Leben lassen, gab es 2014 keine Unfallopfer mit tödlichen Verletzungen zu beklagen. Nachdem 2013 im Bereich der Gunzenhäuser Polizeidienststelle noch 1098 Verkehrsunfälle registriert worden waren, reduzierte sich die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle im letzten Jahr um 38 auf 1060. Dies bedeutet einen Rückgang um 3,46 Prozent.

Wie Polizeioberkommissar Markus Rapke, der Leiter der Gunzenhäuser Polizeiinspektion, mitteilt, stieg zwar die Anzahl der Verkehrsunfälle mit verletzten Personen von 139 (2013) auf 141, was einer geringfügigen Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 1,43 Prozent entspricht. Gleichzeitig reduzierte sich aber die Anzahl der Verletzten von 192 (2013) auf 186. Rapke: „Das entspricht einem erfreulichen Rückgang von 3,12 Prozent.“

Von diesen 186 Personen erlitten 41 schwere (Vorjahr: 49) und 145 leichte (Vorjahr: 143) Verletzungen. In Prozentzahlen ausgedrückt sank die Zahl bei den Schwerverletzten um 16,32. Dagegen stieg die Zahl bei den Leichtverletzten geringfügig um 1,39 Prozent. Erfreulich ist laut Rapke auch die Tatsache, dass die Verkehrsunfälle mit schwerwiegendem Sachschaden von 136 (2013) auf 132 zurückgegangen sind, was einem Minus von 2,94 Prozent entspricht.

Rapke: Gurtpflicht nicht ignorieren

Der Dienststellenleiter ist überzeugt: „Eine Reduzierung der Anzahl der verletzten Personen könnte sicherlich erreicht werden, wenn die Insassen von Kraftfahrzeugen ihre Sicherheitsgurte anlegen würden.“ Bei Polizeikontrollen sei immer noch festzustellen, dass häufig gegen die Gurtanlegepflicht verstoßen wird.

Bei den meisten der 1060 Verkehrsunfälle, nämlich bei 787 oder 75 Prozent, handelte es sich um sogenannte Kleinunfälle, also Karambolagen ohne Personenschaden mit keinen oder nur geringfügigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Unter der Kategorie der Kleinunfälle werden auch Wildunfälle registriert, von denen im vergangenen Jahr 421 (Vorjahr 388) bei der Polizei gemeldet wurden. Die Anzahl der Wildunfälle erhöhte sich somit um 8,5 Prozent. Damit wurde seit den Statistik-Aufzeichnungen der PI Gunzenhausen der höchste Wert bei diesem Unfalltyp erreicht.

Erfreulicherweise verringerte sich wiederum die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit Unfallflucht im Jahr 2014 (82) im Vergleich zu 2013 (95) um 13,68 Prozent. Nach wie vor ist es laut PI-Chef Markus Rapke allerdings unverständlich, dass sich die Verursacher selbst bei Bagatellschäden von der Unfallstelle entfernen, ohne sich um eine ordentliche Schadensabwicklung zu kümmern. Wer sich nämlich ohne rechtfertigenden Grund von der Unfallstelle entfernt, muss mit gravierenden Folgen rechnen: Neben einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und/oder einer Geldstrafe wird in der Regel der Führerschein eingezogen.

„Weiter kann dieses Verhalten sowohl in der Kasko als auch in der Haftpflicht den Versicherungsschutz kosten“, betont Rapke und weist darauf hin, dass ein „Zettel am Auto“ nicht reicht. Sei der Geschädigte nicht an der Unfallstelle – beispielsweise wenn ein geparktes Auto angefahren wurde –, so müsse trotzdem in jedem Fall eine angemessene Zeit gewartet werden. Wie lange, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn sich der Verursacher nach angemessener Wartezeit entferne, müsse er trotz eines eventuell hinterlassenen Hinweiszettels am beschädigten Pkw unverzüglich dem Geschädigten – soweit ihm dessen Aufenthalt bekannt ist – oder einer nahegelegenen Polizeidienststelle melden, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist.

Rapke macht darauf aufmerksam, dass die sogenannte „24-Stunden-Regelung“ nicht bedeutet, dass jeder Unfallfahrer die Unfallstelle einfach verlassen darf. Vielmehr könne danach ein Gericht mögliche Freiheits- oder Geldstrafen mildern oder in Ausnahmefällen ganz von Strafe absehen, wenn außerhalb des fließenden Verkehrs ein Kleinunfall mit geringem Sachschaden entstanden sei und der Verursacher binnen 24 Stunden die erforderlichen Feststellungen freiwillig nachträglich ermögliche.

Mehr Unfälle mit Fahranfängern Im Straßenverkehr besonders gefährdet und überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt sind die jungen Erwachsenen, also Personen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Die Anzahl der Verkehrsunfälle, die durch junge Fahranfänger verursacht wurden, steigerte sich von 51 auf 56, was einer Zunahme von 9,8 Prozent entspricht. Erfreulicherweise reduzierte sich nach Angaben Rapkes hier jedoch die Anzahl der Verletzten von 68 (2013) auf 56. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 17,60 Prozent.

Die Unfallursache Nummer eins war bei den jungen Erwachsenen im Jahr 2014 das Missachten der Vorfahrt, gefolgt von Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot sowie ein zu geringer Sicherheitsabstand. Die Unfallursache „nicht angepasste Geschwindigkeit“ rangiert in dieser Zielgruppe lediglich auf der fünften Position.

Zehn Verkehrsunfälle, bei denen der Fahrzeuglenker unter Alkoholeinfluss stand, wurden im letzten Jahr von der Polizeiinspektion Gunzenhausen bearbeitet. Dies waren trotz der vermehrten Alkoholkontrollen vier Fälle mehr als im Vorjahr. Bei diesen Unfällen wurden wie schon 2013 sechs Personen verletzt.

Bei den sogenannten Geschwindigkeitsunfällen verzeichnete die Polizeiinspektion Gunzenhausen die gleich niedrige Anzahl wie im Vorjahr, nämlich 19. Darin enthalten sind auch die elf Geschwindigkeitsunfälle mit Personenschaden, die ebenfalls auf dem gleichen Stand wie im Vorjahr basieren. „Dies dürfte auch auf die verstärkt durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen im Dienstbereich zurückzuführen sein“, so Rapke.

Zwei Schulwegunfälle

Nachdem sich im Jahr 2013 im Dienstbereich der PI Gunzenhausen noch vier Schulwegunfälle ereignet hatten, bei denen ein Schüler schwer und vier leicht verletzt wurden, reduzierte sich diese Zahl im Jahr 2014 auf zwei. In beiden Fällen erlitten die beteiligten Schüler leichte Verletzungen. „Besonders erfreulich“ ist für Rapke die Tatsache, dass 2014 bereits zum zweiten Mal seit den Aufzeichnungen in der Verkehrsunfallstatistik keine Person bei einem Verkehrsunfall zu Tode kam.

Wie der Dienststellenleiter weiter mitteilt, waren wie in den vergangenen Jahren auch 2014 die häufigsten Unfallursachen Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren, ein ungenügender Sicherheitsabstand, das Missachten der Vorfahrt, Fehler beim Abbiegen sowie nicht angepasste Geschwindigkeit. Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot und Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr spielen nach seinen Angaben ebenfalls eine nicht unwesentliche Rolle.

„Um den Unfallzahlen weiterhin entgegenzuwirken und die Verkehrsmoral zu heben, werden von der Polizeiinspektion Gunzenhausen die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie Geschwindigkeits- und Gurtkontrollen, sowie Alkohol- und Drogenkontrollen mit Nachdruck fortgesetzt“, kündigt Rapke an.

 

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