Gutachten: Grenzkontrollen in Bayern verfassungswidrig

21.10.2018, 20:08 Uhr
Die Kontrollen an den bayerischen Grenzen sind nach einem juristischen Gutachten verfassungswidrig. Seit Herbst 2015 kontrolliert die Bundespolizei drei Grenzübergänge zwischen Bayern und Österreich.

© dpa Die Kontrollen an den bayerischen Grenzen sind nach einem juristischen Gutachten verfassungswidrig. Seit Herbst 2015 kontrolliert die Bundespolizei drei Grenzübergänge zwischen Bayern und Österreich.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, haben es die Grünen im Bundestag in Auftrag gegeben. "Der bayerische Grenzschutz verstößt nach seiner Konzeption im bayerischen Recht gegen das Grundgesetz", schrieb Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt demnach am Sonntag an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem grundgesetzwidrig konzipierten bayerischen Grenzschutz müsse "eingestellt werden", heißt es in dem Schreiben, das der SZ vorliegt.


Polizeigewerkschaft kritisiert "ineffektive" Grenzkontrollen


Seit Herbst 2015 kontrolliert die Bundespolizei drei Grenzübergänge zwischen Bayern und Österreich, obwohl das dem Schengen-Abkommen widerspricht. Im August 2018 reaktivierte die bayerische Staatsregierung zudem die bayerische Grenzpolizei, die sich an Grenzkontrollen beteiligt.

Dies sei verfassungswidrig, heißt es laut SZ im Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen und der Düsseldorfer Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger, das die Grünen-Fraktion im Bundestag erstellen ließ. "Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes", so die Juristen.

19 Kommentare