Gutachter: Mollath muss nicht mehr in die Psychiatrie

25.7.2014, 14:43 Uhr
Ein Psychiater kann ihm keine psychische Störung attestieren - Gustl Mollath gilt nun als voll schuldfähig.

© dpa Ein Psychiater kann ihm keine psychische Störung attestieren - Gustl Mollath gilt nun als voll schuldfähig.

Gustl Mollath ist laut Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters nicht mehr gefährlich für die Allgemeinheit. Eine erneute Zwangseinweisung in die Psychiatrie hält Professor Norbert Nedopil für nicht angemessen.

„Eine psychische Störung ist nicht nachweisbar“, betonte der forensische Experte aus München. Der Angeklagte habe außer den vorgeworfenen Taten keinerlei wahnhafte Handlungen gezeigt. Demnach ist Gustl Mollath auch voll schuldfähig. Zuvor waren bereits die Misshandlungen seiner Ehefrau und die Reifenstechereien von Gutachtern als nicht beweisbar eingestuft worden. Trotzdem ist Gustl Mollath unzufrieden. Er erhofft sich eine komplette Rehabilitation.

Der vom Regensburger Gericht für das Wiederaufnahmeverfahren bestellte Experte erläuterte zudem, dass der von seinen Kollegen einst formulierte Verdacht einer wahnhaften Störung nicht abwegig gewesen sei. Es hätte aber weitere Untersuchungen geben müssen, betonte Nedopil. Er konnte sich nur auf die Akten und die Eindrücke in dem Prozess stützen, da Mollath die Zusammenarbeit verweigert.

Kompromisslos, penetrant und misstrauisch

Nedopil schätzte den Angeklagten als kompromisslos, penetrant, rigide und misstrauisch ein. Zudem sah er Zeichen von mangelnder Flexibilität, Rechthaberei und Selbstüberschätzung. Dies seien zwar Faktoren, aus denen sich eine Persönlichkeitsstörung entwickeln könnte. Für eine solche Diagnose sei jedoch eine umfangreiche Begutachtung unter Mithilfe Mollaths nötig.

Die Verteidigung bewertete das Gutachten als den Versuch, jeder Seite gerecht zu werden. „Das wird es aber nicht, vor allem nicht Gustl Mollath“, sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate.

Der 57 Jahre alte Mollath muss sich vor dem Landgericht Regensburg wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Ehefrau körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben.

Laut Anklage hat Mollath sich an Menschen rächen wollen, die an der Scheidung von seiner Frau beteiligt waren oder sich sonst irgendwie gegen ihn gewandt hatten.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.

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