Hochwasser: Wer zahlt für den Rettungseinsatz?

4.6.2013, 18:05 Uhr
Nach der Rettung eines 22-Jährigen, der sich nicht an die Sperrung hielt und aus den Fluten gerettet werden musste, stellt sich die Frage: Wer muss für diesen Einsatz zahlen?

© Harald Munzinger Nach der Rettung eines 22-Jährigen, der sich nicht an die Sperrung hielt und aus den Fluten gerettet werden musste, stellt sich die Frage: Wer muss für diesen Einsatz zahlen?

Der junge Mann, der morgens um vier Uhr auf dem Weg nach Hause war, hatte bei seiner Rettung großes Glück. Nicht nur, dass er dank der Rettungskräfte aus der selbstverschuldeten Bredouille ohne Verletzung herauskam. Auch, dass ihm für seine Rettung aus den Hochwasserfluten keine Rechnung von den Hilfskräften ins Haus flatterte, ist ein Glücksfall für den 22-Jährigen. "Menschenrettung erfolgt ohne Rechnung", sagt Werner Popp von der Integrierten Leitstelle, der den mehrstündigen Einsatz von 50 Helfern koordinierte.

Ein ähnlicher Fall ereignete sich unweit von Neustadt: Trotz aufgestellter Warnschilder fuhr eine 83-Jährige bei Kitzingen in eine überflutetete Kreisstraße. Ihr Fahrzeug blieb in den Wassermassen stecken. Ein Feuerwehrmann konnte die unterkühlte Seniorin schließlich aus ihrem Fahrzeug retten, über 50 Einsatzkräfte von Feuerwehr, Wasserwacht, THW und Rettungsdienst waren an der Aktion beteiligt.

In beiden Fällen gilt: Befinden sich Menschen in Not, kostet die Rettung den Betroffenen nichts. Lediglich bei Einsätzen, die durch böswillige Falschmeldungen oder durch Brandstiftungen verursacht wurden, wird eine Rechnung gestellt.

Diese schickt die Gemeinde oder Stadt an den Verursacher. Im Regelfall übernimmt die Versicherung die Kosten. Nur in grob fahrlässigen Fällen muss der Gerettete die Rechnung aus dem eigenen Geldbeutel zahlen. In Nürnberg kostet beispielsweise die Entfernung von Bäumen 281 Euro. 100 Euro kostet das Auspumpen eines Kellers nach einem Unwetter. Hinzu kommen dazu jeweils allerdings noch die Personal- und Anfahrtkosten der Fahrzeuge.

Angesichts der vielen Hochwasser-Gaffer in Passau und Regensburg fordert der bayerische Feuerwehr-Chef Alfons Weinzierl nun empfindliche Geldstrafen für Katastrophen-Touristen: "Wenn er weiß, dass er 2000 bis 3000 Euro Strafe zahlen muss, wird es sich der Gaffer vielleicht überlegen“, sagte der Vorsitzende des Bayerischen Feuerwehrverbandes.

Ganz ungeschoren kommt der 22-jährige, leichtsinnige Autofahrer, der am Samstag aus den Fluten gerettet wurde, nicht davon. Laut der Fränkischen Landeszeitung (FLZ) muss der Mann ein Verwarnungsgeld an den Staat entrichten, weil er das Sperrschild missachtete. Allerdings kommt er mit 25 Euro Bußgeld glimpflich davon. Ob Norbert Betz, der den 22-Jährigen in der Schaufel seines Radladers von dem in der Flut versunkenen Auot geholt hat, zumindest für die anschließende Bergung des Fahrzeugs etwas verlangen wird, darüber will der Landwirt noch nachdenken.

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