Abgerundet — oder zersiedelt?

14.8.2014, 09:00 Uhr
Abgerundet — oder zersiedelt?

© Silvia Schulte

Ein 128,8 Hektar großes Teichgebiet mit einzigartiger Flora und einer Vielzahl seltener Vogelarten – nicht ohne Grund wurde das Weihergebiet bei Mohrhof 1982 als erstes Naturschutzgebiet des Landkreises ErlangenHöchstadt ausgewiesen. Im Randbereich dieses Naturidylls, in Mechelwind, soll nun nach dem Willen des Höchstadter Stadtrates ein rund 5000 Quadratmeter großes Areal bisher landwirtschaftlicher Nutzfläche zum Bauland umgewidmet werden.

„Wir wollen den Bürgern, die am Ort wohnen, mit dem Erlass einer Ortsabrundungssatzung die Gelegenheit geben, im Ortsrandgebiet zu bauen, sonst sterben die Dörfer aus“, begründet Höchstadts Zweiter Bürgermeister Günter Schulz diesen Schritt. Zwar gibt es im Ortsgebiet noch unbebaute Grundstücke, doch würden diese derzeit „anderweitig genutzt“.

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans sei auf Wunsch der Grundstückseigentümer gestellt worden, sagt Schulz. Allerdings, so bestätigt er, lägen derzeit noch keine konkreten Bauvoranfragen vor. Welchen Charakter eine eventuelle künftige Wohnbebauung auf den vier Parzellen haben wird, ist deshalb völlig offen.

Der Entwurf des Änderungsbebauungsplans lässt allerdings erkennen, was theoretisch möglich wäre: Eine Grundflächenzahl – sie beschreibt das Verhältnis von Grundstücksfläche und bebauter Fläche – von 0,35 sowie eine Geschossfläche von 330 Quadratmetern und zwei Vollgeschosse. Die Anzahl der Wohneinheiten wird nicht vorgegeben.

Danach wäre beispielsweise ein zweieinhalbgeschossiges Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 130 Quadratmetern genauso möglich wie ein Mehrfamilienhaus mit vier 65Quadratmeter-Apartments.

Nur drei Meter breit

Spätestens im letzteren Fall könnte der Plan des Stadtrates, die vier Grundstücke verkehrsrechtlich über das vorhandene Wegenetz zu erschließen, Probleme aufwerfen. Die drei Meter breite Straße, die an den Grundstücken vorbei in Richtung Biengarten führt, kann nur einspurig befahren werden. An einen Gehsteig für künftige Anwohner ist gar nicht zu denken.

Die neuen Perspektiven für das Dorf stoßen nicht bei allen Anwohnern auf Begeisterung. Hermann Grau, der in Mechelwind einen Bioland-Hof bewirtschaftet, kann nicht nachvollziehen, warum ausgerechnet an dieser Stelle Bauland entstehen soll: „Die vom Gesetzgeber geforderten gewichtigen städtebaulichen Allgemeinbelange für die Ausweisung von Bauflächen im Außenbereich und insbesondere im Landschaftsschutzgebiet sind hier nicht erkennbar.“

Er selbst hat aus diesem Grund vor zehn Jahren in einem ähnlichen Fall ein Normenkontrollverfahren einleiten lassen — und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem: „Es entspricht auch den landesplanerischen Zielsetzungen, dass [...] eine organische Siedlungsentwicklung stattfinden und eine Zersiedelung der Landschaft vermieden werden soll.“

Noch keine Ausgleichsflächen

Obwohl zwei der vier Grundstücksparzellen direkt im Landschaftsschutzgebiet liegen, will der Stadtrat auf eine Umweltprüfung verzichten. Konkrete Ausgleichsmaßnahmen, die den Wegfall der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet kompensieren, sind nach Aussage von Zweitem Bürgermeister Günter Schulz bisher noch nicht vorgesehen.

Derzeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans im Höchstadter Rathaus aus, die Einspruchsfrist endet am 29. August. Danach wäre die vorgeschlagene Änderung des Bebauungsplans rechtskräftig.

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