Abgestraft: Hitlergruß im Höchstadter Eisstadion

5.4.2017, 06:00 Uhr
Hier eine Szene aus dem Spiel der Höchstadt Alligators (violett) gegen die Selber Wölfe.

© Thomas Hahn Hier eine Szene aus dem Spiel der Höchstadt Alligators (violett) gegen die Selber Wölfe.

Einen Tag vor Silvester des vergangenen Jahres empfing der Höchstadter Eishockeyclub (HEC) den VER Selb im Eisstadion in Höchstadt. Die Selber waren mit zahlreichen Fans angereist. Zwischen 400 und 500 müssen es wohl gewesen sein, weshalb auch die Polizeipräsenz vor Ort deutlich aufgestockt worden war.

Unten vor dem Gästefanblock heizte der 23-jährige Angeklagte aus Marktredwitz als "Vorschreier" die Stimmung an. Dazu hielt er in der linken Hand ein Megaphon. Und dann soll er den "Hitlergruß" gezeigt haben, zweimal kurz hintereinander. Das Gleiche noch einmal in der Pause draußen vor dem Stadion, ein drittes Mal gegen Ende des Spiels. So jedenfalls lautet die Anklage.

"Es war nicht so gemeint"

Der 23-Jährige beteuert vor Gericht, er habe lediglich zwei Kumpels auf der Tribüne begrüßt - und in der linken Hand habe er ja das Megaphon gehabt. "Ich bin kein bisschen rechts", betont er, räumt jedoch ein, man habe seine Geste vielleicht missverstehen können. "Aber es war nicht so gemeint." Die zwei angeblich gegrüßten Kumpels bestätigen das vor Gericht. "Sein Arm war ausgestreckt", gibt einer der beiden zwar zu, "aber jeder grüßt ja anders".

Der am Gästefanblock eingesetzte Polizist sagt aus, er habe deutlich den "Hitlergruß" gesehen und das sofort dem Einsatzleiter gemeldet. Dieser belehrte den Angeklagten darüber, dass ihn nun ein Strafverfahren erwarte. Als in der Pause Freunde des 23-Jährigen wissen wollten, was los war, habe er berichtet und dabei lediglich die kritisierte Geste wiederholt, behauptet der Angeklagte. Der Polizist stand auch diesmal in der Nähe. "Aber ich wollte niemanden provozieren", betont der Angeklagte.

Eindeutig ein "Hitlergruß"

Den dritten Vorfall, wieder in der Halle, hat ein anderer Polizeibeamter beobachtet. "Der Angeklagte schlug sich mit der rechten Hand gegen die linke Brust und streckte den Arm dann mit ausgestreckten Fingern nach vorne." Für ihn eindeutig ein "Hitlergruß".

Richter Wolfgang Gallasch hält den Angeklagten für schuldig. Zumindest hätte er die Geste nach dem ersten Mal, das er ja selbst "möglicherweise missverständlich" nannte, und nach der polizeilichen Verwarnung nicht wiederholen dürfen. Er verurteilt den 23-Jährigen zu einer Geldstrafe von 2000 Euro.

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