Adelsdorf: Mutter rastet völlig aus

29.8.2017, 16:22 Uhr
Adelsdorf: Mutter rastet völlig aus

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Der 14-jährige Fabian (Name von der Redaktion geändert) wählt den Notruf. Er weint. "Meine Mutter schlägt mich", gibt er an. Angeblich hat der Jugendliche Geld aus der Spardose seines kleinen Bruders gestohlen. Als sie davon erfuhr, ist seine Mutter völlig ausgerastet. Sie hatte ohnehin schon zu viel getrunken an diesem frühen Abend im November 2015.

Als herbeigerufene Polizeibeamten von der Inspektion Höchstadt eintreffen, öffnet Fabian die Haustür. Seine Mutter schreit zu diesem Zeitpunkt gerade im Kinderzimmer im Obergeschoss den kleinen Bruder an. Ein Polizist eilt nach oben. "Ich habe den Neunjährigen durch einen offenen Türspalt gesehen", berichtet der Beamte im Zeugenstand vor dem Amtsgericht Erlangen. "Er stand völlig verängstigt in der Ecke." Seine Mutter liegt hinter der Tür und blockiert diese. Der Polizist gibt sich zu erkennen, bittet um die Freigabe der Tür. Plötzlich fliegt sie ihm entgegen. "Ich hatte Glück, dass mein Fuß dazwischen stand, sonst hätte ich sie noch härter gegen den Kopf bekommen."

Der Ehemann versucht seine Frau zu beruhigen, was kurzzeitig gelingt. Alle gehen ins Erdgeschoss, bis die Mutter wieder ausrastet. Immer wieder. Die Polizeibeamtin droht der Adelsdorferin Handschellen an und muss sie dann tatsächlich am Stuhl fixieren. Im Handgemenge wird sie am Daumen verletzt, ist eine Woche lang dienstunfähig. Die Beamten entschließen sich, den Rettungsdienst zu rufen, um die Mutter ins Bezirkskrankenhaus einweisen zu lassen. "Sie war in einer psychischen Ausnahmesituation." Selbst als sie schon auf der Trage liegt, erneut fixiert, tritt die Angeklagte noch nach den Beamten. "Ich wollte niemandem weh tun", betont sie. "Ich wollte nur meinen Sohn schützen."

Sie ist in allen Punkten geständig, was Richter Wolfgang Gallasch zu ihren Gunsten wertet. Verteidiger Thomas Skapczyk fordert eine milde Geldstrafe für die 51-Jährige, die schon mehrfach verurteilt worden ist. Die Übergriffe seien eine "Impulshandlung in einer emotionalen Ausnahmesituation" gewesen.

Der Staatsanwalt hingegen plädiert auf eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Das Gericht folgt dieser Ansicht. Immerhin sei die Angeklagte "kein unbeschriebenes Blatt."