AischPark Center: Zeit für Gegner wird knapp

18.11.2015, 06:00 Uhr
AischPark Center: Zeit für Gegner wird knapp

© Quelle: Projektentwickler und Architekt Ralph Küster, Erlangen/Großenseebach

Der Beschlussvorschlag legt das Ergebnis schon nahe: „Die Stadt erhebt keine Einwände gegen das geplante Fachmarktzentrum im Osten“. Es ist zu erwarten, dass die Mehrheit im Stadtrat am kommenden Montag die Pläne für das AischPark Center absegnet. Bislang haben nur Vertreter der CSU-Fraktion ihre Ablehnung signalisiert. Junge Liste und Sozialdemokraten halten aber die Mehrheit im Gremium.

„Die Stadt begrüßt die geplante Einrichtung eines Fachmarktzentrums im Osten“, steht ebenfalls in den Unterlagen. Bei der Auswahl der Sortimenter sei auf die Belange der Innenstadt geachtet worden. Insgesamt sind in dem rund 16 000 Quadratmeter großen Komplex, der am Kieferndorfer Weg entstehen soll, 25 Geschäfte geplant.

Aber was passiert, wenn sich am Montag doch mehr Bedenkenträger finden und der Beschlussvorschlag nicht durchgeht? Die Regierung von Mittelfranken lässt Stellungnahmen eigentlich nur bis zum 20. November zu.

Wie Pressesprecherin Ruth Kronau-Neef mitteilt, hat die Stadt Höchstadt aber bereits telefonisch eine Ausnahme beantragt. „Eine Fristverlängerung wurde in Aussicht gestellt.“ Das sei auch nicht unüblich, „wenn zum Beispiel der Sitzungszyklus keine Befassung innerhalb des vorgesehenen Zeitraums ermöglichen sollte.“

Außerdem kann „jede Person“ und damit auch jeder Stadtrat oder jede Fraktion im Raumordnungsverfahren ihre Einwände anbringen. Das ist auch online möglich über die Seite der Regierung von Mittelfranken, unter dem Stichwort „Aktuelle Themen“. Dort sind auch wichtige Unterlagen einzusehen wie Nutzungskonzept, Lageplan und Einzugsgebiet. Diese liegen auch bei der Stadt aus.

Wie viele Stellungnahmen bereits bei der Regierung eingegangen sind und mit welchem Inhalt, darüber kann die Pressestelle keine Auskunft geben, so lange das Verfahren läuft.

Wenn der Regierung alle Unterlagen vorliegen, ist sie gesetzlich verpflichtet, das Raumordnungsverfahren in spätestens sechs Monaten abzuschließen. Diese Frist endet am 30. März 2016.

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