An lauen Sommerabenden länger genießen

28.6.2017, 06:00 Uhr
An lauen Sommerabenden länger genießen

© Archivfoto: Neudörfer

Bisher gab es in Höchstadt keine solche Regelung. Für die Wirte bedeutete das: Die vom Landratsamt erteilten Erlaubnisse für ihre Betriebszeiten richteten sich nach den Vorschriften der Gaststättenerlaubnis und der allgemeinen Nachtruhe. Damit war ab 22 Uhr Schluss mit einer Außenbewirtschaftung. Der Erlass einer Sperrzeitenverordnung macht für die Gastronomen nun den Weg frei, beim Landratsamt Erlaubnisse für einen Außenbetrieb bis 23 Uhr zu beantragen.

"Innenstadt beleben"

Der Wunsch nach einer solchen Möglichkeit war von Höchstadter Gastronomen an die Stadt herangetragen worden. Sowohl Junge Liste als auch CSU-Fraktion standen fast einmütig hinter dem Vorhaben: Man müsse jede Möglichkeit nutzen, die Innenstadt zu beleben. Verbunden damit war aber auch eine klare Ansage an die Wirte, dass die Bedürfnisse der Anwohner zu respektieren seien. "Die Immissionsrichtwerte müssen eingehalten werden", heißt das im Amtsdeutsch. Im Klartext bedeutet das: kein Lärm nach 22 Uhr.

Der Entwurf der Sperrzeitenverordnung hatte die 23-Uhr-Marke eigentlich nur an Wochenenden und Feiertagen vorgesehen. Die CSU-Fraktion hatte schon im Vorfeld dafür plädiert, die Regelung — eventuell für die Zeit einer Testphase — während der Sommermonate auf die ganze Woche auszuweiten. Damit rannte sie bei der Mehrheit der Jungen Liste offene Türen ein. Deren Fraktionssprecher Michael Ulbrich schlug vor, die Gültigkeit doch gleich aufs ganze Jahr auszuweiten.

Das war einigen Stadträten dann aber doch zuviel. "Im Winter wird doch draußen nicht gegessen", führte Andreas Hänjes (SPD) als Argument ins Feld, und auch Günter Schulz (SPD) befürchtete, dass dann unterm Heizpilz Hochprozentiges konsumiert werde. Dennoch fand der zweite Bürgermeister, man solle es in den Sommermonaten probieren. "Wenn es nicht klappt, kann man die Verordnung ja wieder kippen".

Für eine Gültigkeit der Sperrzeitenverordnung während der gesetzlichen Sommerzeit für die gesamte Woche sprach sich letztlich die Mehrheit der Bürgervertreter aus. Einzig Andreas Hänjes (SPD) und Wolfgang Pflügner (JL) votierten dagegen. Als Geltungsbereich wurde die Innenstadt festgelegt. Sollten die Gastronomen außerhalb dieser Zone nicht unter die Biergartenverordnung (23 Uhr) fallen, werde das Gebiet ausgeweitet, versprach der Bürgermeister, denn "eine Ungleichbehandlung wollen wir nicht".

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