Bei Lonnerstadt erwischt: Bewährungsstrafe für Drogenkonsum

26.7.2018, 17:25 Uhr
Ein Mann raucht einen Joint mit Marihuana (Symbolbild)

© Daniel Karmann/dpa Ein Mann raucht einen Joint mit Marihuana (Symbolbild)

Der 22-jährige Gerhardshofener zeigt sich durchaus reuig. "Es tut mir ziemlich Leid", sagt er mehrfach. Dass er Drogen besessen und auch konsumiert hat, gibt er unumwunden zu. Es bleibt ihm auch nichts anderes übrig. Schließlich hat die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der B 470 bei Lonnerstadt im Dezember 2017 im Auto des 22-Jährigen 176,5 Gramm Marihuana gefunden. In seiner Wohnung tauchten weitere 54,58 Gramm Marihuana sowie 11,87 Gramm Haschisch auf. Und auch ein Drogentest verlief positiv.

Das sind nicht unerhebliche Mengen, weshalb das Gericht auch daran zweifelt, dass alles nur für den Eigenbedarf gedacht war. Das nämlich behauptet der Angeklagte. Er habe damals "schwere Lebensbedingungen gehabt", musste neben seinem Job als Landschaftsgärtner auch noch beim Hausumbau der Eltern mithelfen. "Das ist mir alles zu viel geworden", sagt er vor Gericht. Etwa ein Jahr lang habe er Drogen genommen. Und wenn er größere Mengen abnehme, bekomme er sie billiger.

Warum das Rauschgift in unterschiedlichen Mengen (ein bis sieben Gramm) portioniert und in zahlreichen Druckverschluss-Tütchen verpackt war, will das Gericht wissen. "Das waren verschieden Sachen, man will ja nichts durcheinander bringen", erklärt der Angeklagte.

Die Frage einer Schöffin, ob er sich jetzt wieder stabil fühle, bejaht der Gerhardshofener, der noch bei seinen Eltern wohnt. "Jetzt ist das Haus fertig, der Stress ist nicht mehr so da." Und er nehme keine Drogen mehr.

Das Gericht erkennt die Reue und das Geständnis durchaus an, bezweifelt jedoch, dass der junge Mann keine Drogen verkauft hat. Neben vielen, auch leeren, Druckverschluss-Tütchen wurde bei ihm zuhause nämlich auch eine Feinwaage gefunden. Für Gallasch der entscheidende Hinweis ist aber, dass der 22-Jährige so viel Marihuana im Auto dabei hatte, als die Polizei ihn kontrollierte. Gallasch ist überzeugt davon, dass er dies verkaufen wollte.

Keine Vorstrafen

Wenigstens handelte es sich "nur" um weiche Drogen, außerdem ist der Angeklagte bisher nicht vorbestraft. Deshalb kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon (die Staatsanwältin hatte ein Jahr und neun Monate gefordert, der Verteidiger ein Jahr). Zudem muss er 1800 Euro an die Feuerwehr Tennenlohe zahlen. Für das Fahren unter Drogeneinfluss werden 500 Euro Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot fällig.

 

Keine Kommentare